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Lange Reihe, Steindamm und Münzviertel Bewohnerparkgebiet St. Georg/Münzviertel tritt ab 16. November 2021 in Kraft

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Ab dem 16. November 2021 starten in St. Georg drei neue Bewohnerparkgebiete. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Bereichen Münzviertel (M108), Steindamm (M109) und an der Langen Reihe (M110) ein. Bewohnerinnen und Bewohner hatten sich bei einer LBV-Umfrage im Spätsommer mit großer Mehrheit für die Einführung ausgesprochen. Seit dem 05. Oktober 2021 können sie bereits ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden Zonen, ausgenommen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Bewohnerparken in St. Georg

Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Martin Bill, Staatsrat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende: „Das enge, innerstädtische Gebiet St. Georg/Münzviertel ist von hohem Parkdruck und erhöhtem Parksuchverkehr geprägt. Mit der Einführung des Bewohnerparkgebietes verbessern wir die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner, indem wir diese bei der Parkberechtigung bevorzugen. Damit wirken wir diesem Parkdruck entgegen, erleichtern den unmittelbar im Gebiet wohnenden Menschen die Parkplatzsuche und reduzieren auf diese Weise Parksuchverkehre und Verkehrsemissionen. Die Umfragen bestätigen, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner diese Regelung und damit einhergehend mehr Lebensqualität in ihrem Wohnumfeld wünschen; mit großer Mehrheit haben sie sich für die Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes ausgesprochen.“

Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete ist die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils. Durch Fremdparker wird Bewohner:innen das Parken deutlich erschwert. Der Parksuchverkehr und diverse Falschparker auf Geh- oder Radwegen sorgen zudem für eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden. Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch die Befragung der Bewohner:innen bestätigen die angespannte Parksituation, insbesondere tagsüber.

Seit dem 05.10.2021 können Bewohner:innen den Bewohnerparkausweis online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Der Bewohnerparkausweis ist eine generelle Parkberechtigung in der Bewohnerparkzone und befreit von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer. Neben den Bewohnerparkausweisen gibt es auch für Besuch von Bewohnenden die Möglichkeit, Besucherparkausweise zu beantragen. Das kurzzeitige Parken im Bewohnerparkgebiet wird für Nicht-Bewohnenden gegen Gebühr auch weiterhin überall möglich sein. Das heißt, neben den Bewohner:innen können auch Kurzzeitparker:innen mit einem Parkschein ihr Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet abstellen. Daneben wurden auch für ansässige Gewerbetreibende Möglichkeiten geschaffen.

Dies gilt täglich zwischen 09:00 Uhr und 22:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen allen Nutzer:innen die öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Regelungen:

In einigen Bereichen besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu erwerben. Im Umfeld des Hauptbahnhofs, der Langen Reihe, Holzdamm, Steindamm, bestimmten Abschnitten der Adenauerallee, der Spaldingstraße und der Nordkanalstraße sind nur Kurzzeitparkende erlaubt – das bevorrechtigte Parken für Bewohner:innen ist dort im Hinblick auf die Ladengeschäfte nicht möglich, es gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden. In der Bankstraße und im Westphalensweg ist ebenfalls nur das Parken gegen Gebühr, bei einer verlängerten Höchstparkdauer, möglich.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden.

Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken sowie der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.

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