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Gesundheit Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

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Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 147 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.437 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 860 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.580 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 180 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 45 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Die Gesundheitsbehörde bestätigt, dass in Hamburg zwei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Das haben die Untersuchungen der Rechtsmedizin ergeben. Insgesamt sind in Hamburg acht Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. 

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Die aus dieser Quelle für Hamburg gemeldete Fallzahl unterscheidet sich von den Daten der BGV Der Grund hierfür liegt in der Aktualisierungsfrequenz der Datenquellen. Darüber hinaus ist ein Unterschied in der Zahl der gemeldeten Todesfälle zu erkennen. Der Grund dafür ist, dass das RKI alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auflistet. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Hamburg befindet sich mit dem RKI und den Bundesländern derzeit im Austausch, wie die Datenlage dazu verbessert werden kann.

Schutz und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg seit Erlass der gestrigen Allgemeinverfügung ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Auch Präventions- und Hygienevorschriften werden verschärft. 

Darüber hinaus hat die Stadt ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 42828 8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. 

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an corona-firmenspende@bgv.hamburg.de.

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: Bundesministerium für Gesundheit: Merkblatt für Reisende

Die Luftfahrzeugführer eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges  hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV abzugeben. 

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze. 

Informationen zu Risikogebieten des RKI 

Auf der aktuellen Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen Spanien, Frankreich, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey, Italien, Österreich, der Iran sowie Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. 

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten 

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/faq-corona-wirtschaft/#sechs

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Rückfragen der Medien

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Telefon: 040 42837 2332
E-Mail: pressestelle@bgv.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bgv
Twitter: @bgv_hh
Instagram: @bgv_hh

Themenübersicht auf hamburg.de

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (1. Mai 2011 bis 30. Juni 2020)

Neuorganisation Veränderter Zuschnitt der Hamburger Behörden

Die Hamburgische Bürgerschaft hat auf Antrag des Senats (PDF, 200 KB) beschlossen, die Behörden zum 1. Juli 2020 neu zu strukturieren.

Die ehemalige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wurde aufgeteilt:

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