Die Einzelheiten dieser Ausbildungen und auch der Prüfung sind jeweils in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) bzw. in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsych-AprV) geregelt.
Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung wird vom LPA in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizinische und Pharmazeutischen Prüfungsfragen (IMPP) organisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des IMPP.
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung ist das LPA außerdem zuständig für die Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin bzw. der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie für die Erteilung widerruflicher Erlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung dieser Berufe.
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie im Downloadbereich.
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