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Business Improvement Districts Private Initiativen zur Stadtteilentwicklung

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Als Vorreiter in Deutschland hatte die Freie und Hansestadt Hamburg das Modell der Business Improvement Districts (BID) bereits am 1. Januar 2005 mit dem Gesetz zur „Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren“ (GSED) eingeführt und am 8. März 2022 durch das Gesetz zur "Stärkung von Standorten durch private Initiativen" (GSPI) ersetzt. BIDs, die in Hamburg Innovationsbereiche genannt werden, sind klar begrenzte Geschäftsgebiete (Business Districts), in denen auf Veranlassung der Betroffenen (z. B. Eigentümerschaft und Gewerbetreibenden) in einem festgelegten Zeitraum (maximal 8 Jahre) in Eigenorganisation Maßnahmen zur Quartiersaufwertung (Improvement) durchgeführt werden. Ein Ziel dabei ist es, durch die Schaffung eines Innovationsbereichs die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Kunden, Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Finanziert werden BIDs durch eine kommunale Abgabe, die alle im Gebiet ansässigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu leisten haben. 

BID Hohe Bleichen

Business Improvement Districts in Hamburg

Seit 2005 wurden in Hamburg 41 Innovationsbereiche sowohl in der Innenstadt als auch in zahlreichen Stadtteilzentren durch Rechtsverordnung des Senats offiziell eingerichtet. Weitere BIDs befinden sich in Vorbereitung.

Angesichts dieser Aktivitäten wird die Hamburger BID-Initiative durchweg als Erfolg angesehen. Die Investitionssumme der bislang eingerichteten BIDs beträgt mehr als 94 Mio. Euro, die ausschließlich von der Eigentümerschaft zur Aufwertung ihrer Standorte aufgebracht worden sind bzw. in den kommenden Jahren aufgebracht werden. Etwa die Hälfte davon wird in Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen im öffentlichen Raum, Beleuchtung, Anpflanzungen und Mobiliar) investiert. Die übrigen Mittel fließen in Servicemaßnahmen (wie zusätzliche Reinigung, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und standortbezogene Marketingkonzepte).

Im Jahr 2007 wurde das erfolgreiche BID-Modell mit dem Erlass des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen (GSW) auf Wohnquartiere, Housing Improvement District (HID), übertragen. Seitdem werden die beiden Gesetze kontinuierlich weiterentwickelt:

Drei Jahre nach der Einführung des BID-Modells hat die Bürgerschaft die erste Gesetzesänderung des GSED beschlossen (Drucksache 18/6978), die am 1. Dezember 2007 in Kraft getreten ist; am 1. Januar 2011 folgte die zweite Gesetzesänderung (Drucksache 19/7410). Dabei wurden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung von BIDs und HIDs maßgeblich weiterentwickelt: So ist beispielsweise das GSED auch auf Gewerbezentren erweitert worden und die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung für Anwohner in Innovationsbereichen und Innovationsquartieren mit mehr als 1.000 Einwohnern als Voraussetzung zur BID- bzw. HID-Gründung mit aufgenommen worden. Mit diesem Termin wird allen Bewohnern unabhängig von ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümer die Gelegenheit gegeben, sich einen Überblick über die Ziele und Maßnahmen des zukünftigen Innovationsbereichs oder Innovationsquartiers zu verschaffen. Darüber hinaus werden verschiedene Regelungen, die den Eigentümern und dem Aufgabenträger mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz im Verfahren zur Einrichtung von Innovationsbereichen oder Innovationsquartieren bieten, in die Gesetze aufgenommen. Zum Beispiel wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Aufgabenträger und der Freien und Hansestadt Hamburg mit ausgelegt.

Weiterhin wurde im GSED eine Kappungsgrenze eingeführt, die gutachterlich hinsichtlich ihrer Höhe untersucht wurde. Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens, wurde eine weitere Gesetzesänderung erarbeitet, die im Juni 2013 in Kraft getreten ist. Mit dieser Änderung (Drucksache 20/7357) wurde eine gestaffelte Kappungsgrenze sowie einige weitere Änderungen eingeführt. Dazu zählen z. B. der notwendige Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers sowie die Pflicht zum Vorsehen einer Reserve als Teil des Budgets.

Mit der letzten Änderung des GSED im Juli 2017 (Drucksache 21/9030) wurde in Hamburg der Einheitswert als Grundlage für die Bemessung der BID-Abgaben abgelöst. Die Berechnung der BID-Abgaben erfolgte daraufhin auf Grundlage der Grundstücksfläche und der Zahl der erbauten Geschosse. Die Geschosszahlen wurden dabei in Anlehnung an die Erhebung der Erschließungsbeiträge durch sogenannte Geschossfaktoren abgebildet.

Mit dem im April 2022 (Drucksache 22/2586) in Kraft getretene Gesetz zur "Stärkung von Standorten durch private Initiativen" (GSPI) wurden die Vorgaben für BIDs und HIDs gebündelt. Dabei wird das bereits 2017 eingeführte Abgabenmodell ebenfalls auf die HIDs übertragen und auch die Instrumente wurden um die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Barrierefreiheit erweitert. Gleichzeitig können jetzt besondere Grundstückssituationen bei der Abgabenbemessung berücksichtigt werden. 

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