Rahmenbedingungen und Fristen
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen sowie der Antrag auf Erstattung der Ausgaben für Fortbildungen und Bewegungsmaterialien ist bis spätestens zum 15. November des Jahres für das Folgejahr möglich. Für die Verteilung der Mittel ist das Datum des Eingangs des Antrages im Landessportamt entscheidend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Projekt- bzw. Haushaltsmittel erstattet werden können. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Rückwirkend können keine Kosten erstattet werden. Die Förderung erfolgt nicht über eine Zuwendung.
Die Kita kann die Rechnung beim Landessportamt einreichen. Die Erstattung der Ausgaben für Fortbildungen und Bewegungsmaterialien müssen jedoch vorher im Rahmen des Bewerbungsbogens beantragt und vom Landessportamt genehmigt werden. Die Kostenerstattung für die Fortbildungen erfolgt mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung.
Kosten der Fortbildungen sowie Förderungsanteil
Die teilnehmende Person bzw. Kita muss einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent tragen. Die Kosten für den VTF-Basislehrgang liegen bei 100 Euro pro Person und werden mit 80 Prozent pro Person gefördert. Die VTFInhouse- Schulungen von 5 Lerneinheiten kosten 500 Euro und die VTF-Inhouse-Schulungen von 8 Lerneinheiten 800 Euro. Beide werden mit 80 Prozent pro Kita gefördert. Über die Kosten der weiteren Fortbildungen informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Anbieter. Bei allen Fortbildungen gilt: Einzelschulungen werden mit max. 80 Euro pro Person, Inhouse-Schulungen max. 650 Euro pro Kita gefördert.
Förderung von Bewegungsmaterialien
Materialien zur Bewegungsförderung werden ebenfalls gefördert. Auch hier muss ein Eigenanteil von der Kita selbst getragen werden.
Eine Übersicht der Fortbildungen für Kitas, die bezuschusst werden, finden Sie hier.