Mittagsverpflegung in der Schule
Wofür gibt es Leistungen?
Wenn die Schule ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet, werden die Leistungen übernommen. Pausensnacks werden nicht bezahlt.
Leistungen erhalten
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Vorschulklasse besuchen.
Keine Leistungen erhalten
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.
Was müssen Sie tun?
Sie melden Ihr Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legen im Schulbüro Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) vor.
Achtung: Wenn Sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen.
Mittagessen in der Kindertagesbetreuung
Wofür gibt es Leistungen?
Wenn die Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet, werden die Leistungen übernommen. Pausensnacks werden nicht bezahlt.
Leistungen erhalten
- Kinder, die eine Kita besuchen bzw. von einer Tagespflegeperson betreut werden.
Was müssen Sie tun?
Bitte legen Sie bei der Beantragung Ihres Kitagutscheins bzw. Ihrer Kindertagespflegebewilligung Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) im zuständigen Bezirksamt vor. Ihr Kind erhält dann die Mittagsverpflegung kostenlos.