Wofür gibt es Leistungen?
Bei langen Wegen zwischen Wohnort und Schule können Bus- oder Bahnfahrkarten übernommen werden. Es gelten die Hamburger Schülerfahrgeldbestimmungen (PDF, 90 KB).
Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im Schulbüro.
Wer erhält Leistungen?
Leistungen erhalten
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
Keine Leistungen erhalten
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.
Was müssen Sie tun?
Stellen Sie in der Schule einen „Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges“ und legen Sie dabei Ihren Nachweis der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) vor.
Die Schule prüft dann, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und sorgt dafür, dass Ihr Kind eine Fahrkarte erhält.
Achtung: Wenn Sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen.