Auch zukünftig werden bei den soziokulturellen Teilhabeleistungen die bewährten zwei Beantragungs- und Abrechnungswege zur Verfügung stehen:
1. Abrechnung mit der leistungsberechtigten Person
2. Direktabrechnung mit den Anbietern.
Zu den Verfahren im Einzelnen hier.
Bei diesen beiden Beantragungs- und Abrechnungsvarianten ergeben sich ab 01.01.2022 die folgenden Änderungen:
- Ab dem 01.01.2022 können Anbieter auch Leistungen und Beiträge abrechnen, die unter 15 Euro im Monat liegen.
- Mögliche Differenzbeträge zwischen dem tatsächlichen Beitrag des Anbieters und dem gesetzlichen Anspruch des Leistungsberechtigten in Höhe von 15 Euro werden bei der Direktabrechnung vom Bezirksamt Eimsbüttel zukünftig direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
- Zahlungen an die Leistungsberechtigten sowie an die Anbieter erfolgen in der Regel monatlich.
- Beantragt der Leistungsberechtigte selbst die Leistung beim Bezirksamt Eimsbüttel muss er eine Kopie des Hauptleistungsbescheids oder des But-Kurzbescheids beifügen.
- Die aufgrund dieser Änderungen angepassten Antrags- und Abrechnungsformulare finden sie hier.
Hinweis: Die Hamburger Sportjugend fördert weiterhin Kinder und Jugendliche aus Halshalten mit niedrigem Einkommen und Kinder bei Pflegeeltern oder in öffentlicher Erziehung.
Nähere Informationen zu den Förderangeboten der Hamburger Sportjugend finden Sie auf der Internetseite www.hamburger-sportjugend.de/foerderungen
Für Leistungsanbieter stehen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren soziokultureller Teilhabeleistungen zur Verfügung.