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Agrarwirtschaft Bio-Import-Kontrollen

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Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist in der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig für die Durchführung der EU-Öko-Verordnungen und des nationalen Ökolandbaugesetzes. Ihr obliegen die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften für den ökologischen Landbau und damit auch die Einfuhrkontrolle von Biosendungen vor Zollanmeldung in Hamburg.

Der Hamburger Hafen mit Containern aus der Luft.

Bio-Import-Kontrollen

Seit 01. Januar 2022 ist die BUKEA im Rahmen der Einfuhrkontrollen zuständig für die Prüfung der Bio-Kontrollbescheinigungen (Certificate of Inspection – COI) und für Warenuntersuchungen in Form von zufälligen Nämlichkeitsuntersuchungen und risikoorientierten Probenahmen.

Für den Ort der Einfuhrkontrollen ist zwischen Bio-Erzeugnissen zu unterscheiden, die
a) gleichzeitig aus sanitären oder phytosanitären Gründen (sog. SPS-Gründe) an Grenzkontrollstellen (GKS) angemeldet werden müssen und damit zusätzlich ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) benötigen (Bio-SPS-Erzeugnisse) und
b) nur in Hinblick auf das Bio-Recht kontrolliert werden müssen, jedoch kein GGED benötigen (Bio-Nicht-SPS-Erzeugnisse, nicht GKS-pflichtig).

Bio-Nicht-SPS-Erzeugnisse werden an „Orten der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ von den Fachbehörden amtlich kontrolliert. Diese Orte müssen im Zuständigkeitsbereich des Zollamtes liegen, bei dem die Sendung zum freien Warenverkehr angemeldet wird.

Die BUKEA informiert die Unternehmen regelmäßig über Rundschreiben zum Prozedere „Import von Bioprodukten aus Drittländern in Hamburg“. Diese und weitere Informationen sind auf dieser Website veröffentlicht.


Rundschreiben


Rundschreiben Bio-Import HH 30.05.2022

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Ab sofort werden aus IT-Sicherheitsgründen COI-Begleitdokumente nur noch im PDF-Format akzeptiert. Dies gilt sowohl für E-Mail-Anhänge als auch für in TRACES NT hochgeladene Dateien.

INFORMATIONEN zu SPS-Waren und Grenzkontrollstellen

Bei grenzkontrollpflichtigen Waren, sogenannten SPS-Waren (SPS = Sanitär/Phytosanitär), findet die physische Kontrolle an der zuständigen Grenzkontrollstelle statt. Dies betrifft alle Produkte, die ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Verordnungen (EU) 2021/632, (EU) 2019/1793, (EU) 2020/1158, (EU) 2021/1533, (EU) 2011/884 sowie bestimmte Erzeugnisse, die ein GGED gemäß Verordnung (EU) 2019/2072 benötigen.
Die aktuellen Verordnungen und Produkte finden Sie unter EUR-LEX:
https://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de  

Link zur Grenzkontrollstelle (GKS) der Pflanzengesundheitkontrolle (PGK):
https://www.hamburg.de/pflanzenschutz/kontakt/

Link zum Veterinär- und Einfuhramt (VEA):
https://www.hamburg.de/grenzdienst/


Weitere Links und Informationen zum Download


Informationen zur Gebührenerhebung
Muster-COI mit Ausfüllhinweisen.pdf
DG AGRI working document on additional official controls on products originating from certain third countries 2023
DVO (EU) 2021/2304
DVO (EU) 2021/2306
DVO (EU) 2021/2307


Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/ Ökologischer Landbau:
BLE - Importverfahren
Zuständige Behörden Ökoproduktion (oekolandbau.de)


Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten
Sachgebiet Ökologischer Landbau, Ökokontrollbehörde
Marktüberwachung Vermarktungsnormen

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Tel.-Nr.: 040 428 40 1795 (Sprechzeiten Mo.-Fr. 10:00 – 15:00 Uhr)
E-Mail: bioimportkontrollen@bukea.hamburg.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 118509725

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