
Biologische Arbeitsstoffe, auch Biostoffe genannt, können zu Infektionskrankheiten, Allergien und toxischen Wirkungen bei den Beschäftigten führen. Es handelt sich um Bakterien, Viren, Schimmelpilze sowie weitere Mikroorganismen im weitesten Sinne.
Damit die Beschäftigten bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gesund bleiben, schreibt der Gesetzgeber für die Arbeitgeber die Einhaltung der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor.
Von einer Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen geht man aus, wenn der Arbeitgeber das konkretisierende Regelwerk, die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), einhält.
Wichtige Arbeitgeberpflicht
Krankheitsfälle, die auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zurückzuführen sind, müssen dem Amt für Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Weitere Informationen
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei biologischen Gefährdungen