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Verschlüsselte Emails
Sie können uns verschlüsselte E-Mails schicken. Diese Möglichkeit steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können Sie damit nicht rechtswirksam einreichen. Dieser Kommunikationsweg stellt keinen Ersatz für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten dar.
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle@justiz.hamburg.de senden. Den öffentlichen Schlüssel können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) senden, wird diese von der Poststelle entschlüsselt und innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Beachten Sie, dass die BJV nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.
Der Zugang für verschlüsselte E-Mails erfolgt eingeschränkt unter nachfolgenden Bedingungen:
Folgende Dateiformate werden unterstützt: PDF (Portable Document Format), JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF)), PNG (Portable Network Graphics), TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden bzw. wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht.
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