Für den Einsatz als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher suchen wir regelmäßig Interessentinnen und Interessenten, die sich einer neuen Herausforderung stellen wollen.
Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher erwartet Sie eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit. Der Status als Beamter oder Beamtin gibt Ihnen Sicherheit, die sehr selbständige Berufsausübung lässt Ihnen Raum für eigene Gestaltung.
KapitelübersichtIhr Job: Selbständig und verbeamtet
Als Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Sie Landesbeamte in einer Sonderlaufbahn mit eigenem Geschäftsbetrieb und bearbeiten die Ihnen erteilten Aufträge selbständig. Sie organisieren Ihren Bürobetrieb eigenverantwortlich. Für dessen Aufrechterhaltung sowie für die Beschäftigung von Bürokräften erhalten Sie eine Bürokostenentschädigung. Sie können sich in einer Bürogemeinschaft mit Kollegen zusammenfinden oder allein einen Büroraum anmieten oder unter bestimmten Rahmenbedingungen im eigenen Wohnhaus oder der eigenen Wohnung ein Büro führen.
Hauptaufgaben der Gerichtsvollzieherin bzw. des Gerichtsvollziehers:
- Vollstreckungen von Pfändungen, Verhaftungen, Wegnahme von Sachen und Personen, Räumungen, Duldungen, Versteigerungen
- Gütliche Einigung, vermitteln zwischen Gläubiger und Schuldner, z.B. Vereinbarung von Ratenzahlungen
- Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners oder Vermögenswerte über elektronische Abfragen bei Auskunftsstellen
- Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft, z.B. bestimmen Sie einen Termin, laden den Schuldner in Ihr Geschäftszimmer und nehmen das Vermögensverzeichnis auf. Anschließend übersenden Sie den Beteiligten das Protokoll und sorgen auf elektronischem Weg für die erforderlichen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis oder Vermögensverzeichnisregister.
- Zustellungen
- Vollziehung von einstweiligen Verfügungen und Arresten
Das Berufsbild hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Neben direkten Kontakten zu Schuldnern bestimmen zunehmend elektronische Datenübermittlung und Abfragen, Recherchen in Online-Portalen oder die Nutzung von Fachsoftware und mobilen Geräten bei der Arbeit vor Ort den heutigen Berufsalltag.
Sie sind nur dem Gesetz verpflichtet. Überprüfbar sind Ihre verfahrensrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen lediglich durch das Vollstreckungsgericht, sofern gegen Ihre Entscheidung die Vollstreckungserinnerung eingelegt wird.
Ihre Weiterbildung
Die Ausbildung zu Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dauert 20 Monate und besteht aus einem praktischen Teil bei verschiedenen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in Hamburg (13 Monate) und zwei fachtheoretischen Lehrgängen von fünf und zwei Monaten in der Nebenstelle Monschau des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen. Sie werden kostenlos untergebracht und verpflegt.
Der Leistungsumfang beträgt im fachtheoretischen Lehrgang I 32 Stunden und im Lehrgang II 30 Stunden wöchentlich. Die Schwerpunkte sind
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zustellungswesen
- Kostenrecht
- sowie weitere gerichtsvollzieherspezifische Fächer
Darüber hinaus wird Grundwissen in den Bereichen Psychologie, Selbstverteidigung, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Staatsrecht und Strafrecht vermittelt.
Die Weiterbildung endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst. Diese besteht aus fünf Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Der Eignungslehrgang beginnt jährlich am 2. Januar, die Ausbildung jährlich am 1. Juli.
KapitelübersichtIhre Stärken
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie stets in der Lage, eigenständig zu arbeiten. Sie halten nicht an der starren Arbeitszeitregelung des Innendienstes fest, sondern leisten Ihren Dienst auch zu ungünstigen Zeiten, z.B. abends, an Wochenenden und Feiertagen. Der Gerichtsvollzieherin bzw. dem Gerichtsvollzieher ist als selbständigem Vollstreckungsorgan eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen übertragen, die sie bzw. ihn mit einer vom Innendienst her unbekannten Machtfülle ausstattet. Da die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher nicht Vertreter des Gläubigers ist, sondern unabhängig zwischen den Parteien steht, soll sie bzw. er dieser Rolle seiner Persönlichkeit nach auch gerecht werden können.
Wichtig ist uns daher:
- Selbständigkeit und Organisationsstärke
- Entschlusskraft verbunden mit Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit
- Neugier auf unterschiedliche juristische Sachverhalte
- Hohes Maß an Einfühlungsvermögen und ein sicheres Auftreten gegenüber Schuldnern und Gläubigern
- Flexibilität und Belastbarkeit
- Technisches Verständnis und Bereitschaft zur umfassenden Nutzung der eingesetzten EDV-Fachanwendungen
Ihr Verdienst: Gehalt und soziale Leistungen
Rechte und Pflichten, Gehalt und Urlaub sind für Beamtinnen und Beamte durch landesrechtliche Vorschriften geregelt. Das Entgelt für Anwärterinnen und Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst beträgt derzeit ca. 2.155,- Euro. Vollausgebildete Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden nach A8 besoldet und bekommen zum Einstieg ca. 2.714,- Euro brutto pro Monat (Stand Mai 2020). Zusätzlich erhalten sie Anteile der eingenommenen Gebühren (Vollstreckungsvergütung). Externe Bewerberinnen und Bewerber, die den Eignungslehrgang absolvieren, erhalten Bezüge nach EG 5 TV-L derzeit ca. 2500,- Euro. Das aktuelle Gehalt können Sie auch den Besoldungstabellen für den Hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen.
Beamtinnen und Beamte leisten keinen Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Krankheitskosten in der Regel für 50%. Für die anderen 50% ist eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Ferner besteht eine Pflegeversicherungspflicht.
KapitelübersichtIhre Perspektiven
Als Absolventin oder Absolvent der Gerichtsvollzieherausbildung haben Sie sehr gute Chancen als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher eingesetzt zu werden.
KapitelübersichtWillkommen: Bewerber und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund
Wir möchten, dass sich die kulturelle Vielfalt, die für unsere Stadt kennzeichnend ist, auch in den Gerichten wiederfindet. Gerade im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, die aus anderen Ländern kommen, sind Mehrsprachigkeit und Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen von Vorteil. Wenn Sie zur großen Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund gehören, ermutigen wir Sie besonders, sich bei uns zu bewerben. You are welcome!
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sind Frauen unterrepräsentiert. Wir fordern Frauen daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung.
KapitelübersichtDie Einstellungsvoraussetzungen
Die Weiterbildung beginnt jährlich am 1. Juli.
Zur Zusatzausbildung bzw. dem Vorbereitungsdienst - ohne Eignungslehrgang - können zugelassen werden:
- Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz, die ihre Probezeit absolviert haben
- Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt der Zulassung zur Ausbildung das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter und mindestens dreijähriger Berufserfahrung, die bereits Beschäftigte der FHH sind, können zugelassen werden, sofern sie nach Abschluss der Ausbildung die Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe noch nicht überschritten haben (gem. § 5 Abs. HmbLVO derzeit das 45. Lebensjahr)
Die Bewerber, die diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, absolvieren den Lehrgang zum Gerichtsvollzieherdienst als Zusatzausbildung und verbleiben in ihrer bisherigen Rechtsstellung.
Zur Zusatzausbildung bzw. dem Vorbereitungsdienst - mit Eignungslehrgang - können zugelassen werden:
- Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz, die die Probezeit noch nicht absolviert haben
- Justizfachangestellte, die sich noch nicht mindestens drei Jahre in ihrem Beruf bewährt haben, sowie Justizfachangestellte mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung, die nicht bereits Beschäftigte der FHH sind können auch zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden. Sie absolvieren die Ausbildung dann im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes, d.h. sie bekommen Anwärterbezüge derzeit mit einem Sonderzuschlag von 70%.
- Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens einen mittleren Schulabschluss oder Realschulabschluss erworben haben, eine für den Gerichtsvollzieherdienst geeignete Berufsausbildung abgeschlossen haben, sich in einer entsprechenden Berufstätigkeit mindestens drei Jahre bewährt haben und einen sechsmonatigen Eignungslehrgang erfolgreich absolviert haben, können sich bewerben, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung die Altersgrenze ( gem. § 5 Abs. HmbLVO derzeit das 45. Lebensjahr ) für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe noch nicht überschritten haben.
Den Eignungslehrgang und die Gerichtsvollzieherausbildung absolvieren diese Bewerber als Tarifbeschäftigte, den anschließenden Vorbereitungsdienst absolvieren auch Sie als Beamte auf Widerruf und bekommen Anwärterbezüge mit einem Sonderzuschlag von 70%.
Über den Eignungslehrgang
Dieser Lehrgang besteht aus zwei Elementen:
- theoretische Wissensvermittlung, wofür Sie die die Nebenstelle Monschau des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen besuchen. Sie werden kostenlos untergebracht und verpflegt.
- praktischer Teil, bei dem Sie Hamburger Gerichtsvollzieher bei Ihrer Tätigkeit begleiten
Der Eignungslehrgang startet jährlich am 2. Januar, sechs Monate vor Ausbildungsbeginn.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Anforderungen erfüllen
- gesundheitliche Eignung ist durch ein Gutachten des Personalärztlichen Dienstes nachzuweisen
- Persönlichkeit, Fähigkeiten und bisherige fachliche Leistungen müssen für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet sein
- wirtschaftliche Verhältnisse müssen geordnet sein. Die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher darf selbst nicht Vollstreckungsschuldner sein. Ihre bzw. seine Verbindlichkeiten sollen vorhandene Forderungen oder vorhandene Sachwerte nicht übersteigen.
- das Büro wird auf eigene Rechnung betrieben (zu Hause oder angemietet) und unterliegt einer Dienstaufsicht
Ihre Bewerbung
Als Beamtin und Beamter mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz sowie als Justizfachangestellte, die Sie bereits Beschäftigte der FHH sind, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte über Ihre Dienststelle mit Stellungnahme und aktueller Beurteilung ein.
Sind Sie eine andere Bewerberin oder ein anderer Bewerber, schicken Sie Ihre Bewerbung an die
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Personalreferat
Frau Barbara Frey
Drehbahn 36
20354 Hamburg.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- aussagefähiges Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis
- Prüfungszeugnis des beruflichen Abschlusses
- Nachweise über die bisherigen beruflichen Erfahrungen
Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl genommen werden, müssen zudem eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgeben und ihre Einwilligung zur Vornahme einer Sicherheitsüberprüfung durch die Justizbehörde erteilen.
Der Bewerbungsschluss für den Berufsstart 2021 ist am 31.07.2020.
Kontakt
Noch Fragen? Rufen Sie an:
Barbara Frey: 040 42843-1612
Susanne Houillon: 040 42843-2797