Die Kontrollen des Veterinär- und Einfuhramtes und der Futtermittelüberwachung sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden in der Hamburger Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz festgelegt.
Die Kontrollen des Veterinär- und Einfuhramtes und der Futtermittelüberwachung sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden in der Hamburger Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz festgelegt.