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Ehrenamt Schöffenwahl 2013

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Schöffenwahl 2013 in Hamburg - FHH

Hamburg sucht Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018. Eine Bewerbung ist bei den Bezirksämtern jedenfalls bis Ende März 2013 möglich. Insgesamt werden rund 8.000 Kandidatinnen und Kandidaten benötigt. Aus ihrem Kreis werden die rund 4.000 Schöffen gewählt.

„Schöffen bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die gerichtlichen Entscheidungen ein. Unsere Justiz wird dadurch bürgernäher und transparenter. Durch sie wird die Urteilsformel, Im Namen des Volkes, mit Leben gefüllt“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen. Sie sind während der Gerichtsverhandlung den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt. Sie tragen die gleiche Verantwortung für das Urteil wie Berufsrichter. Pro Jahr nehmen Schöffen an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Schöffen müssen unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • In 2014 müssen sie mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein
  • Seit einem Jahr Hamburgerin oder Hamburger
  • keine Vorstrafen

Weitere Informationen über das Schöffenamt finden Sie im Leitfaden für Schöffen, den Sie am Ende der Seite herunterladen können. Zusätzlich erteilt der telefonische HamburgService unter der Rufnummer 428 28 – 7000 für alle Bezirke Auskünfte zur Schöffenwahl.

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