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Bundesratsbeschluss Ehe für homosexuelle Paare

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Der Bundesrat hat am 22. März 2013 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Ehe für Paare gleichen Geschlechts geöffnet wird. Sie sollen wie Mann und Frau auf dem Standesamt heiraten können. Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln lassen.

Senatorin Jana Schiedek im Bundesrat Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek spricht im Bundesrat

Bundesrat verabschiedet Hamburger Gesetzesinitiative zur Ehe für homosexuelle Paare - FHH

„Wir wollen eine vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare. Die Zustimmung des Bundesrates ist ein wichtiges Zeichen. Erstmals hat sich ein Verfassungsorgan in Deutschland für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag ignorieren die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen jedes ihrer einzelnen Rechte bis in die letzte Instanz erstreiten müssen. Damit muss Schluss sein. Jetzt ist der Bundestag am Zug“, sagte Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek. 

Durch die Gesetzesinitiative soll § 1353 BGB geändert werden. Eine Ehe soll zukünftig von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts eingegangen werden können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.

Die im Jahr 2001 für homosexuelle Paare eingeführte Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, sieht keine vollständige rechtliche Gleichstellung mit der Ehe vor. Eingetragene Lebenspartner haben zwar die gleichen Pflichten, nicht jedoch die gleichen Rechte wie Ehepartner. Zahlreiche Ungleichbehandlungen hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren beanstandet. Das gilt für die Ungleichbehandlungen bei der betrieblichen Altersversorgung, der Erbschaftssteuer, dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag, der Grund­erwerbssteuer oder zuletzt bei der sogenannten Zweit- oder Sukzessivadoption eines Kindes. Entscheidungen zur gemeinschaftlichen Adoption und zum Einkommenssteuerrecht stehen noch aus.

Ein Video auf YouTube zeigt einen Redeausschnitt von Senatorin Jana Schiedek im Bundesrat.

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