Justizsenatorin Jana Schiedek: „Wir wollen den Rechtsstandort Hamburg stärken. Internationale Wirtschaftsunternehmen tragen ihre Streitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten oder im Ausland aus. Ein Grund liegt darin, dass vor unseren Gerichten auf Deutsch verhandelt werden muss. Durch die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen wollen wir unsere Gerichte attraktiver machen. Davon kann Hamburg als Rechtsstandort profitieren. Hamburg ist mit spezialisierten Richtern und Wirtschaftsanwälten hervorragend aufgestellt.“
Der Senat hat am 4. Februar 2014 die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs zur „Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ in den Bundesrat beschlossen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der bereits vom Bundesrat beschlossen wurde und im Deutschen Bundestag beraten wurde (Drs. 17/2163). Zwar hatte sich im Rahmen der im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags durchgeführten Expertenanhörung eine Mehrzahl der Experten für den Gesetzentwurf ausgesprochen, er unterfiel in der Folge jedoch der Diskontinuität. Nun wird gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen ein neuer Anlauf unternommen.