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Finanzielle Unterstützung Bußgeldverteilung 2013

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Hamburger Justiz unterstützt gemeinnützige Projekte mit über einer Million Euro.

Wird ein Strafverfahren gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt, dann erfolgt die Auswahl und Zuweisung der Beträge in Hamburg über die sogenannten Bußgeldfonds. Im Jahr 2013 haben sich 262 gemeinnützige Einrichtungen über rund einer Million Euro aus den Bußgeldfonds gefreut.

Geldscheine und ein Paragraphenzeichen

Hamburger Justiz unterstützt gemeinnützige Projekte mit über einer Million Euro.

Justizsenatorin Jana Schiedek: „Wir haben in Hamburg ein bewährtes System, um Bußgelder sinnvoll einzusetzen. Über die unabhängigen Bußgeldfonds werden von der Justiz auch viele kleine Einrichtungen unterstützt. Präventionsprojekte helfen beispielsweise, neue Straftaten zu verhüten. Zahlreiche Opferschutzorganisationen unterstützen Opfer dabei, die Folgen von Kriminalität besser zu bewältigen.“

Unterstützt werden Projekte gemeinnütziger Einrichtungen, die ihren Sitz in Hamburg haben oder für Hamburger Bürgerinnen und Bürger wirken. Sie müssen die sachgemäße Verwendung der Gelder nachweisen und sich der Kontrolle des Hamburger Rechnungshofs unterziehen. Gefördert werden gemeinnützige Projekte aus unterschiedlichsten Bereichen. Diese reichen vom Opferschutz, über die Prävention vor Straftaten, Drogen und Sucht, den Bereichen Kunst und Kultur, des Umwelt- und Verbraucherschutzes, bis hin zur Unterstützung von Kinder- und Jugendhilfsorganisationen. Die höchsten Zuwendungen aus den Fonds erhielten 2013 der Weiße Ring e.V. mit rund 82.000 Euro, der Hamburger Fürsorgeverein e.V. mit rund 64.000 Euro und die Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt e.V. mit rund 30.000 Euro.

Hintergrund zum Hamburger System zur Verteilung der Bußgelder:           
Das bundesweit einmalige Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder besteht seit 1972. In diesem Jahr wurden Unregelmäßigkeiten in der Zuweisungspraxis der Staatsanwaltschaften und der Gerichte offenbar, die in dem tragischen Freitod eines Staatsanwaltes endeten. Nach dem vom Senat eingerichteten System der Bußgeldfonds benennen Richter und Staatsanwälte nicht eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung als Bußgeld­empfänger, sondern die Gelder werden Bußgeldfonds zugewiesen, die bei der Behörde für Justiz und Gleichstellung durch zwei Mitarbeiter verwaltet werden. Über die konkrete Verteilung der Gelder entscheiden unabhängige fünfköpfige Gremien. Mitglieder dieser Gremien sind je ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Vertreter der Behörde für Justiz und Gleichstellung sowie (beratend) zwei Vertreter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.

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