Justizsenatorin Jana Schiedek unternimmt auf der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 25. bis 26. Juni 2014 im Ostseebad Binz auf Rügen einen Vorstoß das Stiftungsrecht zu überarbeiten. Zentrale Aspekte sind mehr Gestaltungsfreiheit für Stifterinnen und Stifter, mehr Transparenz für Stiftungen und eine größere Flexibilität bei der Bildung von Rücklagen.

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In Hamburg sind bundesweit mit Abstand die meisten Stiftungen angesiedelt. Derzeit gibt es in der Hansestadt 1.312 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von knapp 8 Milliarden Euro. Auf den weiteren Plätzen folgen München mit knapp 900 und Berlin mit über 800 Stiftungen. Bundesweit gab es nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen Ende 2013 rund 20.000 Stiftungen.
Nach dem Willen der Senatorin soll den Stifterinnen und Stiftern zu Lebzeiten mehr Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden. „Wir wollen lebenden Stifterinnen und Stiftern ermöglichen, dass sie ihren einmal festgelegten Stiftungszweck ändern können“, sagt Justizsenatorin Jana Schiedek. Bisher kann der Zweck einer einmal errichteten Stiftung auch zu Lebzeiten des alleinigen Stifters nachträglich praktisch nicht abgeändert werden. Das ist für lebende Stifterinnen und Stifter häufig schwer zu akzeptieren.
Darüber hinaus sollen Stiftungen transparenter werden. „Die Öffentlichkeit gewährt gemeinnützigen Stiftungen steuerliche Vorteile. Deswegen sollte besser als bisher nachvollzogen werden können, was mit dem Geld passiert“, begründet Jana Schiedek den Vorstoß. Ihr schwebt deshalb vor, dass Stiftungen mit jährlichen Erträgen von mehr als 250.000 Euro im Jahr ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Darüber hinaus sollen Regelungen zur Vergütung der Vorstände der Stiftungen verpflichtend in die Stiftungssatzung aufgenommen werden.
Zur Absicherung von Stiftungen erachtet die Senatorin eine weitere Flexibilisierung der steuerrechtlichen Vorgaben für wichtig. Damit Stiftungen ihre Zwecke auch in Zeiten niedriger Ertragslage erfüllen können, sollen sie in Zeiten guter Ertragslage höhere Rücklagen bilden dürfen, um in wirtschaftlich schlechteren Zeiten darauf zurückgreifen zu können. Zudem sollen sich kleinere Stiftungen künftig besser mit anderen Stiftungen zusammenschließen können, um ihre Ziele besser zu erreichen.