Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich am 25. Juni 2014 im Rahmen der Justizministerkonferenz im Ostseebad Binz darauf verständigt, das Stiftungsrecht zu modernisieren.
Zentrale Aspekte der Hamburger Initiative sind mehr Gestaltungsfreiheit für Stifterinnen und Stifter, mehr Transparenz für Stiftungen und eine größere Flexibilität bei der Bildung von Rücklagen. Im Rahmen einer Bund-Länder Arbeitsgruppe sollen nun konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet werden.
„Wir wollen die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöhen und für mehr Akzeptanz von Stiftungen in der Gesellschaft sorgen. Stiftungen machen unser Land lebenswerter. Hinter jeder Stiftung stehen Menschen, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen. Dieses Engagement wollen wir stärken“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.
Nach dem Willen der Senatorin sollen Stiftungen transparenter werden. „Die Öffentlichkeit gewährt gemeinnützigen Stiftungen steuerliche Vorteile. Deswegen sollte besser als bisher nachvollzogen werden können, was mit dem Geld passiert“, sagt Jana Schiedek. Ihr schwebt vor, dass Stiftungen mit jährlichen Erträgen von mehr als 250.000 Euro im Jahr ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Darüber hinaus sollen Regelungen zur Vergütung der Vorstände der Stiftungen verpflichtend in die Stiftungssatzung aufgenommen werden.
Die Stifterinnen und Stifter sollen zudem mehr Gestaltungsfreiheit erhalten. „Wir wollen lebenden Stifterinnen und Stiftern ermöglichen, dass sie ihren einmal festgelegten Stiftungszweck ändern können“, sagt Justizsenatorin Jana Schiedek. Bisher kann der Zweck einer einmal errichteten Stiftung auch zu Lebzeiten des alleinigen Stifters nachträglich praktisch nicht abgeändert werden. Das ist für lebende Stifterinnen und Stifter häufig schwer zu akzeptieren.
Zur Absicherung von Stiftungen in Zeiten niedriger Zinsen erachtet die Senatorin eine weitere Flexibilisierung der steuerrechtlichen Vorgaben für wichtig. Damit Stiftungen ihre Zwecke auch in Zeiten niedriger Ertragslage erfüllen können, sollen sie in guten Zeiten höhere Rücklagen bilden dürfen.
In Hamburg sind bundesweit mit Abstand die meisten Stiftungen angesiedelt. Derzeit gibt es in der Hansestadt 1.312 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von knapp 8 Milliarden Euro. Auf den weiteren Plätzen folgen München mit knapp 900 und Berlin mit über 800 Stiftungen. Bundesweit gab es nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen Ende 2013 rund 20.000 Stiftungen.