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Finanzielle Unterstützung Bußgeldverteilung der Hamburger Justiz

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Hamburger Justiz unterstützt gemeinnützige Organisationen im Jahr 2014 mit über einer Million Euro.

Wird ein Strafverfahren gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt, dann erfolgt die Auswahl und Zuweisung der Gelder in Hamburg regelmäßig über Bußgeldfonds. Im vergangenen Jahr haben sich 242 gemeinnützige Einrichtungen über Bußgelder der Hamburger Justiz in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen Euro gefreut.

Geldscheine und ein Paragraphenzeichen

Bußgeldverteilung 2014 - Hamburg - FHH

Justizsenatorin Jana Schiedek: „Hamburg hat ein unabhängiges, transparentes und seit vielen Jahren bewährtes System der Verteilung der Bußgelder. Präventionsprojekte helfen beispielsweise, neue Straftaten zu verhüten. Zahlreiche Organisationen unterstützen Opfer dabei, die Folgen von Kriminalität besser zu bewältigen.“

Unterstützt werden Projekte gemeinnütziger Einrichtungen, die ihren Sitz in Hamburg haben oder für Hamburger Bürgerinnen und Bürger wirken. Sie müssen einen Antrag auf Förderung stellen, die Verwendung der Gelder nachweisen und sich einer möglichen Kontrolle des Hamburger Rechnungshofs unterziehen. Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen aus unterschiedlichsten Bereichen. Diese reichen vom Opferschutz, über die Prävention vor Straftaten, Drogen und Sucht, den Bereichen Kunst und Kultur, des Umwelt- und Verbraucherschutzes, bis hin zur Unterstützung von Kinder- und Jugendhilfsorganisationen.

Die höchsten Zuwendungen aus den Fonds erhielten 2014 der Hamburger Fürsorgeverein e.V. mit knapp 75.000 Euro, der Weiße Ring e.V. mit knapp 70.000 Euro und die Klinik Clowns Hamburg e.V. mit gut 24.000 Euro.

Hintergrund zum Hamburger System zur Verteilung der Bußgelder:
Das Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder besteht seit 1972. In diesem Jahr wurden Unregelmäßigkeiten in der Zuweisungspraxis der Staatsanwaltschaften und der Gerichte offenbar, die in dem tragischen Freitod eines Staatsanwaltes endeten.

Nach dem vom Senat eingerichteten System der Bußgeldfonds benennen Richter und Staatsanwälte regelmäßig nicht eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung als Bußgeldempfänger, sondern die Gelder werden Bußgeldfonds zugewiesen, die bei der Behörde für Justiz und Gleichstellung durch zwei Mitarbeiter verwaltet werden. Über die konkrete Verteilung der Gelder entscheiden unabhängige fünfköpfige Gremien. Mitglieder dieser Gremien sind je ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Vertreter der Behörde für Justiz und Gleichstellung sowie (beratend) zwei Vertreter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.

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