„Bei Arbeit statt Haft profitieren alle: Der Verurteilte läuft nicht Gefahr seine Arbeit oder seine Wohnung zu verlieren, er leistet etwas Sinnvolles für das Gemeinwesen und Hamburg spart Haftkosten“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.
Wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann, bleibt oft nur die Möglichkeit, sie als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis zu verbüßen. Aktuell befinden sich deswegen 78 Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Billwerder, der überwiegende Teil wegen Kleinkriminalität wie „Schwarzfahrten“ oder Diebstählen. Dies wird vor allem deswegen als unbefriedigend empfunden, weil das Gericht nicht eine Freiheitsstrafe, sondern die mildere Sanktion der Geldstrafe als angemessen ansah.
Durch „Arbeit statt Haft“ wurden in 2014 zirka 740 Geldstrafen mit rund 23.400 Tagessätzen (Hafttagen) ganz oder teilweise durch gemeinnützige Arbeit getilgt. Stattdessen wurden von den Betroffenen rund 117.000 Arbeitsstunden für das Gemeinwesen erbracht. Für jeden Hafttag entstehen dem Steuerzahler Kosten von rund 155 Euro. Der vom Gericht festgesetzte Tagessatz bei einer Geldstrafe beträgt demgegenüber bei Geringverdienern meist nur sieben bis zehn Euro.