Zum 1. Oktober 2015 tritt Generalstaatsanwalt Lutz v. Selle auf eigenen Wunsch gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) in den Ruhestand.
Die Justizbehörde wird die Stelle des Generalstaatsanwalts zeitnah ausschreiben.
14. Juli 2015 13:30 Uhr
Zum 1. Oktober 2015 tritt Generalstaatsanwalt Lutz v. Selle auf eigenen Wunsch gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) in den Ruhestand.
Die Justizbehörde wird die Stelle des Generalstaatsanwalts zeitnah ausschreiben.