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Justizvollzug Suizid in der Untersuchungshaftanstalt

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Suizid in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg - FHH

In der Nacht von Mittwoch, 21. Oktober 2015, auf Donnerstag, 22. Oktober 2015, hat sich in der Untersuchungshaftanstalt (UHA) ein Gefangener das Leben genommen.

Mitarbeiter der UHA fanden den 51-jährigen Piotr M. bei der morgendlichen Kontrolle leblos vor. Sofort eingeleitete Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos, so dass der Notarzt anschließend nur noch den Tod feststellen konnte. Nach ersten Erkenntnissen hat sich M. mit einem Stoffgürtel um den Hals, der an einem Fenstergriff befestigt war, erhängt.

Der Leichnam wurde – wie in solchen Fällen üblich – zur Obduktion in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Eppendorf übergeführt.

M. befand sich seit dem 21. September 2015 wegen Verdachts auf versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft. Am 12. Oktober 2015 wurde bei dem Mann Auslieferungshaft angeordnet, da bei ihm noch eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Raub und Körperverletzung in Polen zu vollziehen war.

Während seiner Untersuchungshaft gab es bei M. keine Anzeichen von suizidalem Verhalten. Direkt nach seiner Aufnahme in der UHA wurde bei ihm ein Suizidscreening durchgeführt. Anschließend wurde er aufgrund des Tatvorwurfs für zwei Tage auf der Sicherungsstation unter Beobachtung untergebracht, um seinen psychischen Zustand abzuklären. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen am 23. September 2015 erfolgte nachdem der psychische Zustand des Gefangenen von der Psychiaterin der UHA und einem erfahrenen Bediensteten beurteilt wurde („Vier-Augen Prinzip“). Diese Maßnahmen ergaben keine Anzeichen auf eine Suizidgefährdung, so dass es keinen Anlass für weitere suizidpräventive Schritte gab.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen und den Bediensteten, die den Mann gefunden haben.“

Die Justizbehörde hat seit dem Sommer 2010 bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention ergänzt und in den folgenden Jahren weiterentwickelt. Anlass waren mehrere Suizide im Hamburger Justizvollzug in jenem Jahr. So sind in den Justizvollzugsanstalten gefährdungsarme Hafträume eingerichtet worden, um in Fällen latenter Suizidalität neben der Unterbringung in einem Beobachtungshaftraum oder der Unterbringung in einem der üblichen Hafträume über eine weitere Option zu verfügen.
Die Beurteilung einer neu aufgetretenen oder anhaltenden Suizidgefährdung erfolgt nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ mit einer psychologischen Fachkraft und einem vollzugserfahrenen Bediensteten. Außerdem wurde die Erreichbarkeit des psychologischen Dienstes erweitert, um Gefangene in suizidalen Krisen auch an Wochenenden und Feiertagen psychologisch betreuen zu können.

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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