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Bundesrichterwahl in Berlin Hamburger Finanzrichter Dr. Friedrich Loschelder wird Richter am Bundesfinanzhof

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Der Bundesrichterwahlausschuss hat heute in Berlin den Hamburger Richter am Finanzgericht Dr. Friedrich Loschelder zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt. Damit verstärkt die Hamburger Justiz ihre Präsenz an den Gerichten des Bundes. An Bundesgerichten sind aktuell elf „Hamburger“ Richterinnen und Richter tätig. 

Dr. Friedrich Loschelder

Hamburger Finanzrichter Dr. Friedrich Loschelder wird Richter am Bundesfinanzhof

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Ich freue mich sehr, dass erneut ein herausragender Richter aus Hamburg den Sprung an ein Bundesgericht geschafft hat. Das ist Ausdruck der hervorragenden Arbeit und des hohen Ansehens der Hamburger Justiz. Unsere Richterinnen und Richter werden bundesweit geschätzt und geachtet. Ich gratuliere Herrn Dr. Loschelder herzlich zu diesem persönlichen Erfolg und wünsche ihm für seine neue Aufgabe alles Gute.“ 

Der 47-jährige Dr. Friedrich Loschelder studierte Rechtswissenschaften in Passau und Edinburgh. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am steuerrechtlichen Lehrstuhl von Professor Dr. Harmut Söhn. Nach Promotion und Referendariat ging er 1999 zunächst in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und wechselte von dort als Richter an das Finanzgericht Köln. Von 2002 bis 2006 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet. Seit 2006 ist er Richter am Finanzgericht Hamburg. Dr. Friedrich Loschelder ist Mitautor des von Ludwig Schmidt begründeten Kommentars zum Einkommensteuergesetz.

Der Bundesfinanzhof in München entscheidet als höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit in Rechtsbehelfsverfahren in erster Linie über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Steuern und Zöllen, außerdem unter anderem über Kindergeld, Investitionszulage und bestimmte berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater. Als Revisionsgericht hat er neben der abschließenden Entscheidung von Einzelfällen die Aufgabe, allgemeine Grundsätze zur Gesetzesauslegung herauszuarbeiten, um so für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu sorgen. Darüber hinaus obliegt ihm die Fortbildung des Rechts. Vielen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs kommt demgemäß grundsätzliche Bedeutung zu.

Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sein Amt wird Dr. Friedrich Loschelder nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten antreten.

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