
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Tausende von US-Unternehmen speichern zu jeder Zeit unüberschaubar viele europäische Kundendaten in den Vereinigten Staaten. Bisher können nur Privatpersonen gegen Rechtsverstöße bei Datentransfers vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Doch so etwas erfordert Zeit, Ausdauer und Mut. Nicht jeder ist ein Max Schrems, der wie im Fall des Safe-Harbor-Verfahrens, sein Recht bis zum Ende einklagt.
Für künftige Datenpakte der EU mit anderen Staaten ist daher die Feststellung des Gerichtshofs besonders wichtig, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden selbst die Möglichkeit haben müssen, eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. So ein Klagerecht ist zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich und stärkt damit den Datenschutz. “