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Justizministerkonferenz Hamburg mit Anträgen zu "Hate Speech" und Kartellrecht erfolgreich

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Justizministerkonferenz beschließt jeweils in breiter Mehrheit Hamburger Initiativen zum zügigen Löschen von Hasskommentaren und für neue Regeln im Kartellrecht.


Justizministerkonferenz Herbst 2016 - Hamburger Anträge erfolgreich - FHH

1. „Hate Speech“ im Internet effektiv unterbinden – Stärkung der Position der von Hasskriminalität betroffenen Nutzer

Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat sich dafür ausgesprochen, die sozialen Netzwerke mehr in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen rechtswidrige Kommentare zügig löschen und Ansprechpartner im Inland bereitstellen, ansonsten soll ihnen ein empfindliches Bußgeld auferlegt werden können. 

Zudem sind sie aufgefordert, ihre Löschungsaktivitäten transparent darzulegen. Denn trotz anderslautender Beteuerungen, bleiben rechtswidrige Hasskommentare oft lange Zeit unberührt und schaden den Opfern täglich aufs Neue. Löschungsversuche gehen ins Leere, da die Betreiber sozialer Netzwerke solchen Postings keine Bedeutung beimessen. Selbst Ermittlungsbehörden scheitern an mangelnder Kooperationsbereitschaft und fehlenden  Ansprechpartnern.

Porträt Dr. Till Steffen

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Ich freue mich, dass sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder unserer Initiative angeschlossen haben. Jetzt liegt es am Bundesjustizminister, den Betreibern sozialer Netzwerke klare gesetzliche Regeln vorzulegen und sie nicht mehr mit reinen Lippenbekenntnissen davonkommen zu lassen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, klare Regeln für das Miteinander im Netz sind ein Muss. Wir brauchen eine schnelle Löschung von Hasskommentaren. Ein ungelöschter Hasskommentar schadet dem Opfer jeden Tag aufs Neue. Es wird Zeit, dass wir den Opfern Mittel an die Hand geben, mit denen sie sich besser dagegen wehren können.“

Nicht nur die Opfer stoßen bei den Netzwerken vielfach auf Ignoranz, auch die Ermittlungsbehörden stoßen auf viele Hindernisse. In anderthalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg 290 Verfahren zu „Hasskriminalität“ im Internet aufgenommen. Die Täter sind im Wesentlichen in sozialen Netzwerken am Werk.  In 217 Verfahren konnten die Täter durch die Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden. In insgesamt 73 Verfahren wurden bei Betreibern sozialer Netzwerke die Bestandsdaten von Nutzern angefragt. Allerdings wurden nur 22 Anfragen beantwortet, der Rest wurde aus verschiedensten Gründen nicht beantwortet, teilweise sogar schlicht ignoriert.

Steffen ergänzt: „Ermittlungsbehörden müssen das Rüstzeug an die Hand bekommen, damit sie ihrer Arbeit nachgehen können. Fadenscheinige Begründungen führen zu Verzögerungen zum Nachteil der Opfer. Auch hier sieht die JuMiKo Handlungsbedarf und fordert verbindliche Ansprechpartner im Inland und zügige Bearbeitung von Anfragen der Strafermittlungsbehörden.“

2. Strafbarkeit von Kartellverstößen 

Auf Initiative Hamburgs hat sich die JuMiKo seit Sommer 2015 mit dem Kartellrecht auseinandergesetzt. Das Ergebnis liegt in Form eines Berichts mit Handlungsempfehlungen nun vor. Danach soll eine Bonusregelung für an der illegalen Absprache beteiligte Tippgeber eingeführt werden. Bisher entgeht ein Beteiligter seiner Strafe nur, wenn er aktiv in die rechtswidrige Absprache eingreift. Wenn er die Absprache lediglich aufdeckt, wird er als Beteiligter trotzdem belangt. Ein Blick auf das Ordnungswidrigkeitenrecht zeigt, dass eine Bonusregelung als Anreiz wirkt. Nahezu die Hälfte aller Fälle wird hier aufgrund von Insider-Informationen aufgedeckt. Die Justizminister erhoffen sich von einer kartellspezifischen Regelung im Strafrecht ähnliche Effekte.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Kartellabsprachen gehen immer zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, die letztlich keine Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen. Wir haben über ein Jahr lang intensiv das Kartellrecht beraten und Instrumente gesucht, die zu einer besseren Aufklärungsquote führen. Die Bonusregelung ist ein Schlüssel dafür. Sie wird Beteiligten, die das Vorgehen unlauter finden, den Ausstieg aus krummen Geschäften erleichtern. Es wird für die Täter schwieriger werden, unbemerkt rechtswidrige Kartellabsprachen durchzuführen. Ich bin froh, dass die Länderarbeitsgruppe hier ein so gutes Ergebnis geliefert hat, das jetzt auch von der Justizministerkonferenz gestützt wird.“

Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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