
Dr. Till Steffen, Justizsenator, sagt: „Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Opferrechte. Opferschutz ist ein wesentlicher Bestandteil während eines Strafprozesses. Konsequente Strafverfolgung ist auf stabile Zeugen angewiesen, die nicht während der Verhandlung neuem Unbill ausgesetzt werden. Hier stehen qualifizierte Psychosoziale Prozessbegleiter den Opfern zur Seite und helfen durch einen Strafprozess wie Lotsen, die Schiffe sicher in den Hafen bringen. Ziel ist, dass Opfer sich während der Verhandlung nicht alleine gelassen fühlen und gut auf die Verfahrensabläufe vorbereitet sind.”
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Zeugen vor, während und nach der Hauptverhandlung. Mit Psychosozialer Prozessbegleitung soll die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. So können Opfer gestärkt in einen Prozess gehen und sind als Zeugen belastbarer. Dies wiederum verbessert die Qualität der Zeugenaussage.
Psychosoziale Prozessbegleitung kann vom Gericht aber auch unabhängig von einer Strafanzeige beziehungsweise einem laufenden Verfahren angeordnet werden. Die vom Gericht bestellten Begleiterinnen und Begleiter sind Ansprechpartner und Stütze für die Opfer. Sie informieren über das Ermittlungs- und Strafverfahren und klären das Opfer über Rechte und Pflichten als Opferzeuginnen oder Opferzeugen auf. Sie vermitteln bei Bedarf auch weitere Hilfe.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung konzentriert sich auf die Verfahrensabläufe. Begleiter sprechen weder die Tatumstände an, noch klären sie Sachverhalte. Sie beraten auch nicht in rechtlichen Fragen. Es muss stets sichergestellt werden, dass Zeugenaussagen nicht beeinflusst werden. Psychosozialer Prozessbegleiter wird daher nur, wer bereits in einem sozialen oder therapeutischen Beruf ausgebildet ist und tätig war und sich mit einer speziellen Weiterbildung qualifiziert hat.