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Informationen zum Ehrenamt Neu im Schöffenamt - aktueller Leitfaden hilft beim Einstieg

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Rund 4.000 Hamburgerinnen und Hamburger wurden als Schöffen und mehr als 350 als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt

Als ein elementarer Bestandteil der Hamburger Justiz und der Rechtsprechung wirken die nächsten fünf Jahre neue Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Gerichten mit. Die Bezirksämter informieren aktuell die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger über ihre neuen Ämter. Zum Einstand erhalten alle Beteiligten einen Leitfaden per Post.

Titelbilder von zwei Leitfäden mit Überschrift und je einem Bild sowie Hamburg Logo

Neu im Schöffenamt - aktueller Leitfaden hilft beim Einstieg

Die Leitfäden stehen entweder als Download unterhalb der Pressemitteilung bereit oder können unter dem Navigationspunkt Service in unserem Bereich für Schöffen heruntergeladen werden. Dieses Handbuch thematisiert zum Beispiel die Rechte und Pflichten des Amtes, gibt Tipps bei Strafverfahren oder Urteilsberatungen – kurz: Es bereitet auf die bevorstehenden Aufgaben vor.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Unser Rechtsstaat ist das Fundament für unser freiheitliches Leben, für unsere offene Gesellschaft, wie wir sie gewohnt sind und wie wir sie kennen – und leben! Gerade in dieser Zeit von aufkommender Demokratieverdrossenheit und Misstrauen gegen die Staatsgewalten ist Transparenz und Bürgernähe der Gerichte wichtiger denn je. Die Rechtsprechung geschieht im Namen des Volkes und auf diesem Wege auch unmittelbar durch das Volk. Die Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden an dem alltäglichen Geschehen der Judikative teilhaben und dies nicht nur als Beobachter. Unser Leitfaden soll ihnen dabei ein guter Wegbegleiter und Ratgeber sein.“

Die kommende Amtszeit erstreckt sich vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Aus insgesamt rund 8.000 Kandidatinnen und Kandidaten wurden die neuen 4.000 Schöffinnen und Schöffen und mehr als 350 ehrenamtliche Richterinnen und Richter gewählt.

Das Ehrenamt des Schöffen soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Damit zeigt Hamburg, dass sich unser Rechtsstaat und unser demokratisches System unter anderem durch die Vielfalt seiner Gesellschaft auszeichnen.

Hintergrund

Alle Schöffinnen und Schöffen üben ihr Ehrenamt für fünf Jahre aus und werden durch das Gericht in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr eingesetzt.

Für keines der genannten Ehrenämter ist eine juristische Vorbildung erforderlich. Im Gegenteil: Die Mitwirkung und das Mitentscheiden von Bürgerinnen und Bürgern ohne eine juristische Ausbildung sind gerade deshalb so gewünscht, weil diese ihre jeweilige Lebens- und Berufserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen sollen. Lediglich die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.

Für die Zeit der Gerichtsverhandlung sind die Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter den anwesenden Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt und tragen gleichberechtigt die Verantwortung für die Entscheidungen. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat sie für die Zeit ihres Einsatzes freizustellen. Für ihren Einsatz erhalten sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten).

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Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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