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Statement Whistleblowerschutz

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Anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages kommentiert Justizsenator Dr. Till Steffen den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (GeschGehG).

Steffen offiziell_2018

Wistleblowerschutz

"Der heute diskutierte Gesetzesentwurf zu Geschäftsgeheimnissen geht am Thema effektiver Rechtsschutz von Whistleblowern vorbei. Hinweisgeberschutz ist dort nur ein Nebeneffekt. Wir brauchen eine umfassende Klärung der Rechtslage, die Sicherheit für Journalisten und ihren möglichen Hinweisgebern schafft. Wir müssen die Menschen rechtlich stärken, die den Mut aufbringen, illegales Treiben aufzudecken.

Die Justizministerkonferenz fordert schon lange, dass die geltende Gesetzeslage in Bezug auf den Schutz von Whistleblower auf den Prüfstand gestellt werden muss. Hinweisgeber werden aktuell nur durch einzelne Vorschriften und Gerichtsentscheidungen geschützt. Das ist unzulänglich. Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Missstände in Unternehmen und Organisationen frühzeitig offengelegt werden können – ohne, dass der Hinweisgeber Schaden nimmt."

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
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20354 Hamburg
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