Die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Erika Andreß mahnt in ihrer Ansprache anlässlich der Ausstellungseröffnung: „Wenn nach dem Untergang eines verbrecherischen Unrechtssystems ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat aufgebaut werden soll, dann ist ein Blick auf personelle Kontinuitäten schon sehr verstörend. Die Ausstellungstafeln sind bedrückend und beklemmend, wenn sie uns noch einmal die Entwicklung der Justizgeschichte in der Nachkriegszeit vor Augen führen und damit vieles von dem Unbehagen wieder aufrühren, das uns immer begleitet hat. Wenn bei den Besuchern der Gedanke haften bliebe, dass noch so gute fachliche Qualitäten eines Juristen einen Mangel an Charakter und Bindung an die grundlegenden Werte von Menschlichkeit, Recht und Freiheit nicht ausgleichen können, wäre das ein besonderer Erfolg.“
Anlässlich der Neuauflage erklärt Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Schrecken der NS-Zeit dürfen nicht wieder in der Versenkung verschwinden. Aktuell haben wir in der Gesellschaft politische Tendenzen, die die Menschenwürde, die Gleichheit aller, die Meinungs- und die Religionsfreiheit vehement angreifen. Doch die rechten Parolen bleiben nicht unwidersprochen. Es gibt eine große gesellschaftliche Gegenbewegung. Viele leben vor, wie ein freies Miteinander mit Respekt vor dem Anderen funktioniert. Ausgangspunkt von alldem ist die Erinnerung. Wir müssen wissen, was damals geschah, damit heute so etwas nicht mehr passieren kann. Die Geschichte wirkt weiter. Die Rosenburg-Ausstellung und unsere Aufarbeitung zur Rolle der Hamburger Justiz im Nationalsozialismus tragen ihren Teil dazu bei, dass Unrecht nicht vergessen wird.“
Die Ausstellung
Von Mittwoch, 3. April bis Montag, 13. Mai 2019 wird die Wanderausstellung „Die Rosenburg - Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ in der Eingangshalle des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu sehen sein.
Die „Rosenburg“ in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. 2012 setzte das Ministerium eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik erforschen sollte. Die Kommission untersuchte, wie das Justizministerium in den 1950er und 60er Jahren mit der NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiter, den personellen und sachlichen Kontinuitäten, der Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie mit Amnestie und Verjährung umging. Der Abschlussbericht der Forschungsgruppe wurde im Oktober 2016 unter dem Titel „Die Akte Rosenburg“ vorgestellt. Seit 2017 werden die Ergebnisse in einer umfassenden öffentlichen Wanderausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Ausstellung im Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg ist ab Mittwoch, 3. April, jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Zudem gibt es Sonderöffnungen an den Wochenenden 6./7. April und 4./5. Mai, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
Alle Informationen zur Ausstellung sind auf http://www.bmjv.de/rosenburg auch digital aufbereitet abrufbar.
Das Buch
„Für Führer, Volk und Vaterland...“ Hamburger Justiz im Nationalsozialismus
Klaus Bästlein, Helge Grabitz, Wolfgang Scheffler (Red.), Justizbehörde Hamburg (Hg.),
1. Auflage 1992, Nachdruck 2019 mit einer Einführung zur Neuauflage von Klaus Bästlein
Als Druck gegen eine Schutzgebühr von 15,- Euro erhältlich während der Ausstellungszeit beim Pförtner des OLG, ab Juni unter https://www.santa-fu.de.
Als E-Book kostenfrei zum Download bei der Landeszentrale für politische Bildung und der Justizbehörde, unter
https://www.hamburg.de/justizbehoerde/unsere-themen/12393602/wiederauflage-des-standardwerks/