Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Zustimmung durch den Senat Überarbeitetes Hamburgisches Transparenzgesetz kommt

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

In der heutigen Senatssitzung wurde der neue Gesetzentwurf des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) verabschiedet. Die mittelbare Staatsverwaltung wird in die Veröffentlichungspflicht mit einbezogen.

Grafik mit Text Transparenz

Überarbeitetes Hamburgisches Transparenzgesetz kommt

Das HmbTG erfährt darin eine Anpassung der Veröffentlichungspflicht. Der Entwurf bezieht nun Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit ein. Vorher hatte die mittelbare Staatsverwaltung eine Auskunfts- bzw. Informations-, aber keine Veröffentlichungspflicht. Die Veröffentlichungspflicht gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2021 für die ab diesem Zeitpunkt aufgezeichneten Informationen. Diese Übergangsregelung wurde zur Schaffung der technischen Voraussetzungen und aus Vereinfachungsgründen in Übereinstimmung mit den Institutionen der mittelbaren Staatsverwaltung im Rahmen des geführten Dialogs für sinnvoll erachtet.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt: "Transparenz steht der Hamburger Verwaltung gut zu Gesicht. Nach wie vor ist das Hamburgische Transparenzgesetz ein Gesetz ohne Beispiel und Hamburg spielt immer noch eine Vorreiterrolle. Aber wir wollen uns nicht ausruhen, wir wollen die Transparenz weiter stärken. Daher war es dem Senat und mir persönlich wichtig, dieses Erfolgsmodell und -geschichte mit weiteren wichtigen Elementen auszubauen. Schließlich haben wir die Spitzenposition im Transparenzranking Deutschland im bundesweiten Vergleich zu verteidigen."

Weitere wichtige Elemente des Gesetzentwurfs

  • Alle Verwaltungsvorschriften mit Ausnahme von Dienstanweisungen und Zuständigkeitsanordnungen werden in die Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal einbezogen.
  • Für Prüfungseinrichtungen und Schulen wird eine zusätzliche Ausnahme von der Informationspflicht geschaffen, damit Prüflinge im Nachgang nicht die Möglichkeit haben, die geschriebenen Prüfungen zu vervielfältigen.
  • Die Möglichkeit zur Stellungnahme für Inhaber von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf Fälle der beabsichtigten Veröffentlichung entsprechender Informationen im Informationsregister wird erweitert.
  • Das geistige Eigentum wird aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben ausdrücklich von der Informationspflicht ausgenommen. Dafür wird eine Anhörungspflicht bezüglich möglicher Urheber für den Fall geschaffen, falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Informationspflicht durch den Schutz geistigen Eigentums ausgeschlossen sein könnte.
  • Eine Anrufung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entsprechend dem HmbTG wird auch für Informationsanfragen nach dem Gesetz über den Zugang zu Umwelt­informationen in Hamburg und nach dem Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht.

Hintergrund

Mit dem HmbTG verschafft die Hamburger Verwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Antrag Zugang zu amtlichen Informationen, Daten und Dokumenten. Ziel des Gesetzes ist es, die politische Partizipation durch eine Veröffentlichungspflicht der Behörden zu erleichtern und damit das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung zu stärken.

Sowohl das HmbTG als auch sein Wegbereiter, das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG), sind in der Justizbehörde mitentwickelt worden. Begleitet haben den Prozess Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie, Chaos Computer Club, Netzwerk Recherche sowie Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft.

Im Transparenzranking Deutschland erreicht Hamburg in nahezu allen Bereichen wie Informationsrecht, Auskunftsplicht oder Antragstellung hohe Punktzahlen und ist damit Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich.  Das aktuelle Ranking ist zu finden unter: https://transparenzranking.de/laender/hamburg/

April 2012: Die Initiatoren melden das Volksbegehren an und sammeln mehr als 15.000 benötigte Unterschriften.

Juni 2012: Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt das Gesetz einstimmig.

Oktober 2012: Das Hamburgische Transparenzgesetz tritt am 6. Oktober in Kraft.

Oktober 2014: Das Transparenzportal ist für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich.

Juli 2019: Überarbeitung des Transparenzgesetzes - größte Neuerung ist die Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung in die Veröffentlichungspflicht.

Themenübersicht auf hamburg.de

Kontakt

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Adresse speichern
Anzeige
Branchenbuch