Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Begriff "Rasse" im Grundgesetz Gallina: Wir wollen benennen, worum es wirklich geht

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Hamburg will erreichen, dass das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes umformuliert wird. Der Begriff "Rasse" soll durch die Formulierung "rassistisch" ersetzt werden. Der Entwurf wurde heute im Plenum des Bundesrats vorgestellt. Auszüge aus der dort eingebrachten Rede von Justizsenatorin Anna Gallina.

Eine Frau mit dunkelbraunen Haaren und einem schwarzen Kleid posiert auf einem Balkon.

Begriff "Rasse" im Grundgesetz - Gallina: Wir wollen benennen, worum es wirklich geht

"Täglich erleben Menschen in unserem Land rassistische Diskriminierung. Wenn wir unser Grundgesetz ernst nehmen […] hat das zur Konsequenz, dass wir Rassismus jeden Tag aktiv bekämpfen, Menschen gegen rassistische Theorien resilient machen und uns immer wieder hinterfragen und weiterentwickeln müssen. Zu dieser Weiterentwicklung, zur nötigen Sensibilität gehört auch, dass wir die bisherige Formulierung des Art. 3 Abs. 3 GG ändern.

Dort heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Aufnahme der in Rede stehenden Formulierung in das Grundgesetz im Jahr 1949 war eine wichtige Reaktion auf den Rassenwahn, den Antisemitismus und die monströse Vernichtungspolitik des NS-Staates und sollte Menschen künftig vor rassistischer Diskriminierung schützen.

Die Verwendung des Begriffs "Rasse" an prominenter Stelle im Grundgesetz kann aber fälschlicherweise so verstanden werden, als gäbe es tatsächlich Rassen beim Menschen, man könne also tatsächlich Menschen nach vererblichen Merkmalen kategorisieren und anhand dieser bewerten. Doch das ist nicht der Fall. Allein rassistische Theorien gehen von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gäbe. Wissenschaftlich ist das Gegenteil belegt. Wir haben hier also einen Widerspruch durch die Formulierung in unserem Grundgesetz und genau diesen wollen wir mit unserem Vorschlag auflösen. Wir wollen benennen, worum es wirklich geht: Kein Mensch darf rassistisch diskriminiert werden.

Sprache ist nicht nur ein Mittel zum Zweck der individuellen Verständigung, Sprache schafft Realität. Der Gebrauch bestimmter Begriffe wirkt sich auf die gesellschaftliche Wirklichkeit aus. Das ist wissenschaftlich ausführlich beforscht und belegt worden. […] Anders gesagt: Solange der Begriff „Rasse“ in unseren Gesetzen verwendet wird, lehnen sich Menschen mit ihren rassistischen Theorien und Aussagen daran an. Doch ihnen sollten und dürfen wir keine Stütze geben.

Die von uns vorgeschlagene alternative Formulierung lautet deswegen: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Selbstverständlich erschöpft sich der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht in dieser Änderung des Grundgesetzes. Es ist unerlässlich, die staatlichen Strukturen - auch in der Exekutive -  genauestens zu durchleuchten. Die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit. Ein deutliches Signal an alle: Rassismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Denken Sie daran: Sprache formt Wirklichkeit."

Themenübersicht auf hamburg.de

Kontakt

Karte vergrößern

Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Adresse speichern
Anzeige
Branchenbuch