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Richterwahl in Hamburg Lutz Wegerich wird Vizepräsident des Amtsgerichts

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Der Richterwahlausschuss hat Lutz Wegerich zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Hamburg gewählt. Der 50-Jährige war bisher Direktor des Zivilsegments am Amtsgericht Hamburg.

Ein Mann in Anzug und mit Brille steht vor einer weißen Wand mit einem Gemälde im Hintergrund.

Richterwahl in Hamburg: Lutz Wegerich wird Vizepräsident des Amtsgerichts

Lutz Wegerich wurde 1972 in Hamburg geboren. Er trat 2004 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein, zunächst als Vorsitzender einer Zivilabteilung, dann als Vorsitzender einer Abteilung für Erwachsenenstrafsachen am Amtsgericht Hamburg-Harburg. Anschließend arbeitete er beim Amtsgericht Hamburg als Präsidialrichter in der Verwaltung und als Vorsitzender einer Abteilung für Mietesachen. 2007 wurde er zum Richter am Amtsgericht ernannt. 2008 folgte der Wechsel an das Amtsgericht Hamburg-St. Georg als Vorsitzender einer Abteilung für Erwachsenenstrafsachen, bevor er 2010 an das Amtsgericht Hamburg zurückkehrte und in der Präsidialabteilung für die Richterpersonalangelegenheiten aller Hamburger Amtsgerichte zuständig wurde. 2015 übernahm er als Segmentsdirektor die Leitung des Zivilsegments am Amtsgericht Hamburg und unter anderem den Vorsitz einer für allgemeine und Mietesachen zuständigen Zivilabteilung. Seit 2007 ist er Mitglied des Justizprüfungsamtes.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Lutz Wegerich ist ein Profi mit großer Erfahrung. Er kennt den amtsgerichtlichen Bereich und die große Skala der Aufgaben seit vielen Jahren. Als Segmentsdirektor am Amtsgericht Hamburg und als Präsidialrichter hat er zudem wertvolle Führungserfahrungen und Erfahrungen in der Gerichtsverwaltung gesammelt. In der Hamburger Justiz ist er respektiert und anerkannt. Ich freue mich über seine heutige Wahl und wünsche ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg."

Hintergrund zu den Amtsgerichten

Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg sowie Wandsbek und dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. In den Hamburger Amtsgerichten arbeiten zurzeit rund 1600 Beschäftigte, unter ihnen knapp 340 Richter:innen. Im Schnitt werden pro Jahr in den Amtsgerichten mehr als 32.000 Zivil-, 14.000 Familien- und rund 15.000 Strafsachen verhandelt. Daneben sind die Amtsgerichte für die Grundbücher und für Nachlass- und Betreuungssachen zuständig. Eine zentrale Zuständigkeit besteht bei dem Amtsgericht Hamburg für Insolvenzsachen sowie für das Handels-, Vereins- und das Schiffsregister.

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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