Anna Gallina: "Für viele Menschen ist Wohnen insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten zu teuer. Dazu erleben wir gerade einen starken Anstieg bei den Indexmieten. Das macht die Wohnungssuche noch schwieriger und es kann dazu führen, dass weniger zahlungskräftige Mieter:innen aus ihren Vierteln verdrängt werden oder sich andere Dinge des täglichen Lebens nicht mehr leisten können. Dabei darf die Bundesregierung nicht länger zusehen, sondern muss endlich ein starkes Gesamtpaket fürs Mietrecht vorlegen. Unsere Vorschläge und Gesetzentwürfe dazu liegen auf dem Tisch."
Damit die Mieten weniger stark erhöht werden, soll demnach die Obergrenze für eine Mieterhöhung (Kappungsgrenze) von 15 Prozent auf 11 Prozent herabgesetzt werden. Wenn Vermieter:innen die Mietpreisbremse missachtet haben, sollen ihre Mieter:innen künftig zu viel bezahltes Geld einfacher zurückerhalten können. Auch beim Eigenbedarf soll es neue Regelungen geben. Hier schlägt Gallina unter anderem vor, die Kündigungsfrist zu verlängern, um den betroffenen Mieter:innen mehr Zeit zu verschaffen. Der Personenkreis, dessen Eigenbedarf als Kündigungsgrund geltend gemacht werden kann, sollte präzisiert werden. Eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen muss nach ihrer Einschätzung dringend Teil einer Mietrechtsreform sein, da die starke Erhöhung der Indexmieten die Mietenspiegel anheizen und so Teuerungen für alle Mieter:innen nach sich ziehen kann.
Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherschutzbehörde zeigt, wie stark die allgemeine Teuerung infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch die Mieter:innen in Hamburg trifft. Nahezu fünf von zehn Mieter:innen spüren wirtschaftliche Probleme. Bei 5 Prozent aller Befragten bestehen Mietrückstände. Auffällig hohe Anteile von Haushalten mit Mietrückständen zeigen sich bei Indexmietverträgen (15 Prozent) und Staffelmietverträgen (10 Prozent).