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Ehe für Alle Hamburg macht's vor, Deutschland macht's nach

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Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 dem Gesetzesentwurf zur Ehe für Alle zugestimmt. Der Entwurf zur Gesetzesänderung wurde 2015 unter aktiver Mitwirkung des Hamburger Senats in den Bundesrat eingebracht und dem Bundestag nun zur Abstimmung vorgelegt. Für die Abstimmung hob Bundeskanzlerin Angela Merkel den Fraktionszwang auf und erklärte die Entscheidung für die Abgeordneten zur Gewissensfrage.

Ein Mann steckt einem anderen Mann einen Ehering auf den Ringfinger der linken Hand.

Ehe für alle beschlossen - Vorreiter Hamburg - FHH

Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin und Gleichstellungssenatorin: „Heute ist ein historischer Tag! Endlich können Lesben und Schwule auch in Deutschland heiraten. Füreinander einstehen, Familien gründen und gemeinsam Kinder großziehen - egal welches Geschlecht man hat - das geht nun auch bei uns.

Mit der Ehe für Alle wird niemandem etwas genommen, aber vielen etwas gegeben. Es bewegt mich sehr und macht mich stolz, dass nun endlich die Ehe für Alle kommt – dafür haben viele Menschen jahrelang gekämpft und gestritten. Ich danke all denen, die sich so beharrlich für dieses Ziel eingesetzt haben."

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Endlich! Kurz vor knapp kommt die CDU/CSU doch noch zur Besinnung und macht den Weg für die Ehe für Alle frei. Die Zeit ist reif für eine Ehe, die für gleichgeschlechtliche Paare dieselben Rechte einräumt wie für Paare mit unterschiedlichem Geschlecht. Hamburg hat dabei in den letzten Jahren einen aktiven Part übernommen, damit die Ehe für Alle beschlossen wird. Bereits Ende der 90er Jahre waren wir mit der „Hamburger Ehe“ ein Impulsgeber und Vorkämpfer. Es hat sich gelohnt und war gut, dass sowohl Hamburg als auch der Bundesrat nicht lockergelassen haben bei diesem wichtigen Thema – ohne diesen großartigen Einsatz könnten wir heute nicht das Ergebnis feiern. Jetzt gilt endlich in ganz Deutschland: Gleiches Recht für gleiche Liebe.“

Der Hamburger Senat befürwortet die Ehe für Alle und hat sich aktiv für den Gesetzesentwurf eingesetzt. Hamburg ist neben anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) Mitantragsteller für den Gesetzesentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Personen gewesen, über den nun der Bundestag abgestimmt hat.

Eine vollständige und umfassende rechtliche Gleichbehandlung und gesellschaftliche Anerkennung wird nur über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erreicht. Zuletzt wurde diese im Jahr 2015 in Irland beschlossen. Mit dem heutigen Votum reiht sich Deutschland seinen europäischen Nachbarn aus Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Großbritannien ein, in denen die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare bereits möglich ist.

Hintergrund

Bereits seit Ende der 90er Jahre setzt sich Hamburg für die volle gesellschaftliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren ein.

1999: Einführung der „Hamburger Ehe“ als erster, symbolischer Schritt

2000: Bundestag beschließt Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare

2013: Hamburg bringt zusammen mit anderen Ländern (unter anderem Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) einen Gesetzesentwurf ein, der nach Beschlussfassung durch den Bundesrat im Deutschen Bundestag mit Ablauf der Legislaturperiode der sogenannten Diskontinuität unterfällt und somit nicht mehr befasst wird.

2015: Auf Hamburger Initiative hin, spricht sich die Justizministerkonferenz für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Die Justizministerinnen und Justizminister stellen zudem fest, dass es zur Ehe für alle keiner Verfassungsänderung bedarf.

30. Juni 2017: Der Bundestag stimmt dem Gesetzesentwurf zu – die Ehe für Alle ist beschlossen.

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Dennis Sulzmann

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