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Fachtagung Modernisierung der Zivilprozessordnung

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In der Bucerius Law School tagen Expertinnen und Experten aus Justiz, Wissenschaft und Politik zur Zukunft der Zivilprozessordnung. Neben der Problematik langwieriger Verfahren widmet sich die Fachtagung Themen von großem Verbraucher- und Bürgerinteresse, wie der Arzthaftung oder den Musterfeststellungsklagen.

Auftakt ZPO-Fachtagung Senator Dr. Till Steffen beim Auftakt der ZPO-Fachtagung in der Bucerius Law School

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Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Till Steffen: „Zu lange Prozesse schwächen den Rechtsstaat. Es kann um existenzielle Fragen etwa für mittelständische Bauunternehmen oder auch Privatpersonen gehen, wenn sie über Jahre nicht zu ihrem Recht kommen. Damit der Rechtsstaat seine Rolle spielen kann, braucht es neben einer ausreichenden Personalausstattung eine Prozessordnung, die mit der Zeit geht und auf unnötige Barrieren verzichtet. Der Schwache darf nicht schutzlos bleiben.“

Prof. Dr. Reinhard Gaier, Bundesverfassungsrichter a.D., kritisiert: „Wir haben in Deutschland eine für die Rechtsuchenden durchaus hochpreisige Justiz, die jedoch offensichtlich ihre sachlichen und personellen Ressourcen nicht hinreichend effizient zu nutzen vermag. Wesentlicher Grund dafür ist ein antiquiertes Zivilverfahrensrecht, das einem effektiven IT-Einsatz am richterlichen Arbeitsplatz entgegensteht. Ein Weg zur Abhilfe ist ein modernes Prozessrecht, das insbesondere solche Strukturierungsvorgaben für Anwaltsschriftsätze enthält, dass sich die Optionen moderner Informationstechnologie zur Darstellung und Aufbereitung des Parteivorbringens nutzen lassen.“

Prof. Dr. Jens Prütting, Bucerius Law School, ergänzt: "Der Medizinschadensprozess ist kein gewöhnliches Zivilverfahren. Die zahlreichen Besonderheiten im Bereich der sachverständigen Sachverhaltsdurchdringung, Darlegungs- und Beweislast sowie der weitreichenden gesamtstaatlichen Interessen, die mit diesem Haftungsverfahren verbunden sind, verlangen nach sensiblen und fachspezifisch angepassten Lösungsmodellen."

In Kooperation mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, dem Hamburgischen Anwaltverein, dem Hamburgischen Richterverein und dem Verein Rechtsstandort Hamburg wollen die Justizbehörde und die Bucerius Law School Lösungsansätze für eine Weiterentwicklung der Zivilprozessordnung entwickeln. Namhafte Experten wie der Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Reinhard Gaier, Dr. Christina Stresemann, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, oder Marie-Luise Graf-Schlicker, Leiterin der Abteilung „Rechtspflege“ im Bundesjustizministerium, nehmen an der Tagung als Redende und Diskutierende teil.

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Kontakt

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Dennis Sulzmann

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pressestelle
Drehbahn 36
20354 Hamburg
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