Gemeinsam mit französischen und polnischen Expertinnen und Experten aus der Politik und Wissenschaft tauscht er sich über die Herausforderungen des digitalen Wandels in der Gesellschaft aus und erörtert, wie ein demokratischer Staat Hate Speech, Fake News und Cyberattacken im Internet begegnen kann.
Der Beitrag von Dr. Till Steffen legt den Schwerpunkt auf die Balance zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem wirksamen Vorgehen gegen Hasskriminalität:
„Wir beobachten seit ein paar Jahren, dass Minderheiten mit Hassbotschaften und Falschinformationen Einfluss auf die Debattenkultur im Internet nehmen. Hasskommentare erzeugen Angst und treiben in die Enge. Besonders häufig werden dabei Frauen und Angehörige von Minderheiten Opfer von Angriffen im Netz. Zuletzt hat uns die Messerattacke von Altena vor Augen geführt, dass Hass im Netz auch andere zu Gewalttätern werden lassen kann. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Beim Vorgehen gegen strafwürdige Online-Inhalte können wir grundsätzlich auf bewährte Instrumente und Verfahren zurückgreifen. Opfer können auf Löschungen hinwirken. Doch der Grat dessen, was strafrechtlich relevant ist und was ungerechtfertigt gelöscht werden soll, ist schmal. Durch ein vorsorgliches Löschen von eigentlich rechtmäßigen Inhalten kann die freie Meinungsbildung ebenfalls Schaden nehmen. Es sind die Gerichte, die für die rechtliche Einordnung der Inhalte und – als ultima ratio – die Entscheidung über ihre Löschung zuständig sind. Der unabhängigen Justiz kommt daher im Kampf gegen Hasskriminalität und die gleichzeitige Gewährleistung der Meinungsfreiheit die entscheidende Rolle zu.“