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Hamburger Positionspapier zum Pakt für den Rechtsstaat Gemeinsam gegen das Virus - gemeinsam für den Rechtsstaat

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Am 31. Januar 2019 schlossen Bund und Länder den Pakt für den Rechtsstaat: 2000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zuzüglich des dafür notwendigen nachgeordneten Personals sollten von den Ländern geschaffen werden. Der Bund unterstützt die Länder gegen Nachweis der Umsetzung der Maßnahmen für die Dauer von zwei Jahren mit 220 Millionen Euro. Der in 2021 auslaufende Pakt muss jedoch zwingend verlängert werden.

Statue der Justizia

Positionspapier: Gemeinsam gegen das Virus - gemeinsam für den Rechtsstaat

Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger hängt maßgeblich von der Handlungsfähigkeit und Tatkraft der Justiz ab. Sie gewährleistet effektiven Rechtsschutz und sorgt für die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols. Eine starke Justiz bedeutet, dass Straftaten verfolgt, Beschuldigten faire Verfahren geboten und Straftäterinnen und Straftäter zügig verurteilt werden. Eine starke Justiz bedeutet, dass staatliches Verwaltungshandeln gerichtlich überprüft werden kann und dass Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen gerichtlich klären lassen möchten, in angemessener Zeit gerichtliche Entscheidungen erhalten. All dies wirkt weit über die einzelnen Verfahren hinaus in die Gesellschaft hinein. Funktionierende Gerichte, funktionierende Staatsanwaltschaften geben Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl, sich auf den Staat verlassen zu können. Die Anwaltschaft ist dabei insbesondere für den Zugang zum Recht als stabilisierender Faktor des deutschen Rechtssystems von zentraler Bedeutung. Als erster Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger in Rechtsfragen aller Art tritt die Anwaltschaft als Vermittler, Erklärer und Unterstützer auf. In Zeiten wie der vorliegenden, in der die Corona-Pandemie Gewissheiten und Lebensumstände auf vielen Ebenen ins Wanken bringt, ist das Gefühl von Verlässlichkeit und Rechtsstaatlichkeit fundamental.

COVID-19 fordert den Rechtsstaat. Die Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, weil sie um ihre Gesundheit oder ihr Einkommen fürchten, weil sie die staatlichen Maßnahmen entweder überzogen oder zu lasch finden. Diese Unsicherheit wird von Gruppierungen ausgenutzt, die Interesse an der Destabilisierung des Staates haben. Um diesen Entwicklungen entgegenwirken zu können, braucht es eine gut ausgestattete, tatkräftige und moderne Justiz. Je mehr Verunsicherung besteht, desto wichtiger sind die Gerichte als schnelle und unabhängige Entscheider. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Anliegen auch und gerade in dieser Pandemiesituation in allen Gerichtsbarkeiten vorbringen und einer unabhängigen Prüfung unterziehen lassen können. Das schafft die Rechtssicherheit, die ein Staat gewährleisten muss. Der Staat zeigt Stärke, indem er sich und alle anderen einer gerichtlichen Prüfung unterstellt.

COVID-19 gefährdet die bisher erreichten Ergebnisse des Paktes für den Rechtsstaat. Die Haushalte von Bund und Ländern werden von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, durch die Sicherungsmaßnahmen in Schulen, Behörden und Gerichten, durch die Unterstützung von unselbstständig und selbstständig Tätigen und von in Not geratenen Menschen sowie vieles andere mehr in einem unerwarteten, nicht planbaren und riesigen Ausmaß in Anspruch genommen. Sobald die Pandemie unter Kontrolle ist, wird es zu erheblichen Sparanstrengungen der Länder kommen. Hierdurch geraten auch die Stellen in der Justiz unter Druck, die gerade erst durch den Pakt für den Rechtsstaat geschaffenen worden sind. Die Erwartung, dass die Länderhaushalte nach einer zweijährigen Anschubfinanzierung die Kosten für die zusätzlichen Stellen tragen können, wird sich unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht erfüllen. Um den Stellenbestand zu erhalten und zu sichern, ist in dieser Situation die Verlängerung des Paktes um zwei „Corona-Jahre“ dringend geboten. Denn die Justiz wird in den kommenden Jahren neben der Bewältigung der Pandemiefolgen auch zusätzliche Aufgaben zu schultern haben, die bereits jetzt den Stellenzuwachs zunehmend aufzehren.

Durch die Zuweisung von Bundesmitteln in Höhe von 220 Millionen Euro in mindestens zwei weiteren (ggf. erst nach Auslaufen der Ausnahmetatbestände der Schuldenbremsen-Regelungen der jeweiligen Länder beginnenden) Jahren, die an den Erhalt des durch den Pakt in den Blick genommenen Stellenbestandes in der Justiz geknüpft sind, sollen die Länder in die Lage versetzt werden, ihre – auch mittelfristig noch vorhandenen – Pandemie-bedingten Ausgaben zu bedienen, ohne Stellen in der Justiz abbauen zu müssen. Es bedarf daher dringend einer flexibel gestalteten Anschlussvereinbarung, die in geeigneter Weise den durch den Pakt möglich gemachten Stellenzuwachs nachhaltig schützt. Das kann auch dadurch geschehen, dass Maßnahmen der Justiz im Bereich Digitalisierung oder Gebäude gefördert werden – soweit dadurch eine hinreichende Entlastung in den Personalbudgets erreicht werden kann. Das muss das Ziel der gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Justiz sein.

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