Notarinnen und Notare werden von der Justizbehörde ernannt. Die Ernennung setzt voraus, dass zuvor ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessorin bzw. Notarassessor geleistet wurde. Auch Notarassessorinnen und Notarassessoren werden durch die Justizbehörde ernannt. Bewerbungen (w/m/d) hierfür können nur im Rahmen eines gesonderten Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt werden. Bewerbungsvoraussetzungen sind die Befähigung zum Richteramt und überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote "vollbefriedigend" oder der Kombination "befriedigend/gut". Die weiteren Anforderungen sind den Ausschreibungen zu entnehmen. Diese werden nach Bedarf, zumeist einmal jährlich, im Hamburgischen Justizverwaltungsblatt sowie in der NJW veröffentlicht. Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und möchte den Frauenanteil im Notarberuf erhöhen. Frauen sind daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Auswahl selbst erfolgt durch die Justizbehörde auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Anhörung der Hamburgischen Notarkammer. Die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch geladen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Justizbehörde, Drehbahn 36, 20354 Hamburg, E-Mail: poststelle@justiz.hamburg.de