Der Begriff „Stiftung“ ist zwar nicht durch Gesetz definiert, aus verschiedenen Rechtsvorschriften sowie aus Rechtsprechung und Literatur ergibt sich jedoch eine Reihe von Merkmalen, die eine Stiftung kennzeichnen:
Erforderlich für die Errichtung einer Stiftung ist, dass
- ein oder mehrere Stifter – natürliche oder auch juristische Personen wie Vereine oder Firmen –
- in einem so genannten Stiftungsgeschäft förmlich den Willen bekunden, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks eine Stiftung zu errichten und
- sie mit dem dazu benötigten Vermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten und
- dieser Stiftung eine ihrem Zweck entsprechende,
- praktikable innere Organisation (die Stiftungssatzung) geben.
Die wesentlichen Merkmale der Stiftung sind also das Stiftungsvermögen, der Stiftungszweck und die Stiftungsorganisation.
Über all dies machen sich Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Stiftung zu gründen, zu Beginn ihrer Überlegungen in der Regel noch keine Gedanken. Häufig stehen die Motive für die Stiftungsgründung im Vordergrund und das ist auch gut so. Alle Stifter haben höchstpersönliche Motive, Wünsche und Ideen für die von ihnen zu errichtende Stiftung.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz steht Ihnen bei Ihrem Wunsch zur Errichtung einer Stiftung gerne durch das Referat für Stiftungsangelegenheiten beratend und gebührenfrei zur Verfügung.
Selbstverständlich ist auch die eigentliche Anerkennung einer gemeinnützigen Stiftung in Hamburg gebührenfrei. Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Ideen, Wünsche und Ziele für die Stiftung und helfen Ihnen, die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Unser Hauptaugenmerk liegt hierbei darauf, Ihren Willen als Stifter in den Statuten der Stiftung festzuhalten, so dass er auch zukünftigen Generationen von Stiftungsvorständen noch als Inspiration, Leuchtfeuer und Maßstab jeglichen Stiftungshandelns dient.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Stiftung bereits heute errichten möchten oder als Teil Ihrer testamentarischen Nachfolge (Errichtung von Todes wegen).
Sprechen Sie uns gerne an (Kontaktdaten in der rechten Spalte).
Weitere Informationen zur Errichtung einer Stiftung finden Sie auf den Seiten Das Stiftungsgeschäft und Die Stiftungssatzung sowie in diversen Dokumenten unseres Download-Bereichs.