Stiften hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition, die bis in das 13. Jahrhundert zurückreicht. Durch den Hafen, die Hanse und den Handel über die Elbe hat die Stadt schon früh geblüht. Zu Reichtum gekommene Händler und Gewerbetreibende aller Art haben es schon immer als ihre gesellschaftliche Pflicht verstanden, der Gesellschaft aus deren Mitte sie sind, etwas zurück zu geben. Und so kann die Hansestadt mit Stolz auf sechs bereits vor Ende des 15. Jahrhunderts gegründete und noch heute aktive Stiftungen blicken.
Dieser frühe Beginn des Hamburger Stiftungswesens war der Beginn eines in Deutschland ansonsten beispielslosen Wachstums und Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements der Hamburger Hanseaten. Heute ist die Freie und Hansestadt Hamburg die Stiftungshauptstadt Deutschlands. Mit rund 1.460 Stiftungen und einem verwalteten Vermögen von mehr als 10 Milliarden Euro (Stand: 28.10.2021) hat kein anderes Bundesland in Deutschland eine höhere Stiftungsdichte bezogen auf seine Gesamteinwohnerzahl. Hinter dieser großen Anzahl an Stiftungen stehen Tausende von Menschen, die mit viel Geld und unglaublich viel Engagement Gutes bewirken - Gutes für Hamburg, für Deutschland, für Menschen in anderen Ländern.

Neben zahlreichen kleinen Stiftungen, die auf vielfältigen Gebieten mit großem Engagement tätig sind, prägt auch eine ganze Reihe großer und namhafter Stiftungen das Bild der Hamburger Stiftungslandschaft. Dabei engagieren sich nicht nur die Stifterinnen und Stifter in herausragender Weise für das Gemeinwohl. Stiftungen bieten in weitem Umfang auch die Gelegenheit zur Teilhabe, indem sich dort viele Menschen einer guten Sache widmen können.
Die Hamburger Stiftungen bereichern damit auf unbezahlbare Weise das kulturelle, soziale, wissenschaftliche, wirtschaftliche und das sportliche Leben der Stadt. Aufgabe der Politik ist es, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und den Stiftungen Raum zur freien Entfaltung zu geben. Die Stiftungen profitieren vom Hamburgischen Stiftungsgesetz, mit dem die Stiftungserrichtung vereinfacht und der bürokratische Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß reduziert worden ist. Das Referat für Stiftungsangelegenheiten in der Justizbehörde führt das Anerkennungsverfahren für neue Stiftungen durch und übt die Stiftungsaufsicht aus. Auch in der Gründungsphase berät das Referat für Stiftungsangelegenheiten Stifterinnen und Stifter und sorgt für eine zügige Durchführung der Verfahren.