Achtung: Dieser Text wird fortlaufend aktualisiert und konkretisiert
Hier geben wir einen Überblick über mögliche Hilfsangebote. Bitte beachten Sie, dass auch kurzfristig Änderungen möglich sind.
Der Bund hat mit der Überbrückungshilfe (November- und Dezemberhilfe) ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen, um Unternehmen, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen zu unterstützen, die aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen mussten, beziehungsweise von den Schließungen erheblich betroffen sind.
Weitere Infos und die Antragsunterlagen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Detaillierte Informationen sind zudem auf der Website des Bundesfinanzministeriums erhältlich:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html.- Um schnellstmöglich zu helfen, hat der Hamburger Senat bereits am 20.03.2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das in der Folge noch mehrmals ausgeweitet wurde. Dieses Paket für Kultureinrichtungen und Kulturprojekte, angestellte und freischaffend tätige Künstlerinnen, Künstler und Kreative sowie Akteure der Medienwirtschaft ergänzt die bestehenden Instrumente des Bundes wie Kurzarbeitergeld und Grundsicherung für Selbstständige und die Hilfsmaßnahmen des Bundes, um die wirtschaftlichen Härten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Corona-Allgemeinverfügungen abzufedern (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html).
Weitere Maßnahmen sind auf Bundes- und Landesebene in Arbeit und werden dann aufeinander abgestimmt. - Das Rettungspaket des Bundes für den Kultur- und Medienbereich: NEUSTART KULTUR
Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/1772990-1772990.
Übersicht über die bisherigen Hamburger Hilfen:
- Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger
Zunächst zur Klarstellung für alle Betroffenen, die Zuwendungen der Stadt einschließlich der Behörde für Kultur und Medien erhalten: Förderzusagen der Stadt bestehen auch, wenn die geplanten Produktionen und Projekte jetzt nicht oder in anderer Form umgesetzt werden können. - Neustartprämie (Frist wurde verlängert bis 31. Dezember 2020)
Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe legte Hamburg ein neues Instrument auf, das den Neustart in die künstlerische und kreative Tätigkeit ermöglicht.
Im Rahmen der Neustartprämie konnten Künstlerinnen, Künstler und Kreative bis zum 31. Dezember 2020 einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen, um die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten.
Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können jetzt über den Bund bis 5000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Mehr Infos hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ausserordentliche-wirtschaftshilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html. - Hamburg Kredit Liquidität der IFB (seit 28. Mai 2020)
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, wird mit dem Hamburg Kredit Liquidität (HKL) ein neuer finanzieller Spielraum eröffnet. Das zinsgünstige Darlehen der IFB soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen genutzt werden. Neben kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern richtet sich der HKL an Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer sowie gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen und Vereine, die über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen. Der HKL wird von der IFB in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) im sogenannten Hausbankenverfahren vergeben. Interessenten können den Kredit über ihre jeweilige Hausbank beantragen. Der Zinssatz liegt bei 1 Prozent mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren und ist mit 90 bis 100 Prozent durch die BG besichert. Im Hamburger Haushalt ist ein Garantierahmen von 300 Millionen Euro für dieses Kreditprogramm vorgesehen. Damit schließt sich der Hamburg-Kredit Liquidität an die Hamburger Corona Sofort Hilfe an.
Weitere Infos zur HKL finden Sie hier: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl - IFB-Förderkredit Kultur
Im IFB-Förderkredit Kultur stehen noch bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Kulturbetriebe schnell und zusätzlich zu den Soforthilfen dringend benötigte Liquiditätshilfen erhalten. Die Hilfe steht nicht nur für Investitionen zur Verfügung, sondern auch für Betriebsmittel. Der Kreditrahmen kann bis zu 300.000 Euro betragen. Die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kultur. - Zinslose Stundung für gewerbliche, private Mieter städtischer Immobilien auf Antrag
Betroffene gewerbliche Mieter von städtischen Immobilien können auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter die Miete für drei Monate zinslos stunden und so Entlastung in der momentanen Situation erhalten. Dies ist möglich für Immobilien von Sprinkenhof, HHLA, und LIG. - Hilfspaket Kultur
Die Behörde für Kultur und Medien hat speziell für den Bedarf in der Kultur ein Hilfspaket Kultur im Wert von inzwischen 35 Mio. Euro geschnürt.
Förderfähig sind kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Privattheater oder Musik-Clubs. Hierzu werden bereits existierende Förderinstrumente weiterentwickelt und neue aufgelegt. Auch in 2021 sollen vergleichbare Hilfen geleistet werden.
Hier können Sie mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin in der Behörde für Kultur und Medien das weitere Verfahren besprechen. - Corona-Erlass für die Steuerverwaltung
Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können schon jetzt zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, zum Beispiel die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer auf Antrag, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
Selbstständig in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an die Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/aenderungsmitteilungen.html.
Es ist eine schwierige Situation, die wir jetzt gemeinsam bewältigen wollen, und die Stadt und die Behörde für Kultur und Medien werden alles versuchen, um Sie so gut wie möglich zu unterstützen.
Ergänzend stehen folgende Hilfen zur Verfügung:
- Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Hausbank
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe stehen zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf bereits etablierte Förderinstrumente der KfW wie der „ERP-Gründerkredit“ oder der „KfW-Unternehmerkredit“ zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung. Informationen dazu finden sich unter: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001. - Kurzarbeitergeld über die Bundesagentur für Arbeit
Sollten Arbeitsausfälle durch das Coronavirus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Allgemeine Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld. - Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer und Freiberufler
Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter team.arbeit.hamburg – Standort für Selbstständige.https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11444125/https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/fuer-selbststaendige/www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen
Auch hier ist das Verfahren bereits mit Blick auf die aktuelle Lage vereinfacht worden:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Weitere Beratungsangebote
Hamburg Kreativ Gesellschaft (für Kreativschaffende in Hamburg)
Informationen und FAQ https://kreativgesellschaft.org/coronahilfe
Beratungstermin vereinbaren unter Telefon: 040 879 7986 16Servicehotline der Firmenhilfe (von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Hotline für Selbstständige: Freiberufler, Solo-Selbständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) Telefon: 040 43216949
Servicehotline für Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld, Telefon: 0800 45555 20
Kontaktdaten des Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standorte für Selbstständige https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/fuer-selbststaendige/
Informationen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Hamburg
Auch die BWVI Hamburg hat die Informationen der Bundesregierung noch einmal für Hamburger Unternehmen konkretisiert. Zu den verschiedenen Möglichkeiten gibt es hier weitere Infos.
www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/
Weitere Infos finden Sie zudem laufend aktualisiert unter www.hamburg.de/coronavirus
Allgemeinverfügungen und Verordnungen: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen