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Kunstförderung Förderung von Atelierausbau für bildende Künstler

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Voraussetzungen für die Förderung von Atelierausbau

Atelierausbau - Förderung Stadt Hamburg

Wer wird gefördert?

Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.

Zum Beleg müssen eingereicht werden:

  • eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
  • Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion

Was wird gefördert?

Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

Der Antrag muss enthalten:

  • Aufstellung der anfallenden Kosten
  • detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
  • Auflistung der Eigenleistungen
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
  • ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
  • Mietvertrag in Kopie
  • ggf. Einverständniserklärung der Vermieter

Zuwendungen

Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Bitte nutzen Sie diesen Link:.

Kontakt

Julia-Maria Heindorf

Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
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