Sie dürfen im Lesesaal Unterlagen selbst mit einer Digitalkamera oder einem Smartphone abfotografieren. Die Verwendung von Blitzlicht oder weiterer Hilfsmittel ist untersagt. Die Aufnahme muss geräuschlos erfolgen, damit andere Nutzer nicht gestört werden (z. B. durch das Auslösegeräusch einer Spiegelreflexkamera). Grundsätzlich dürfen alle Archivalien selbst digitalisiert werden, deren archivgesetzliche Schutzfristen abgelaufen ist.
Archivalien, die noch Schutzfristen oder anderen Beschränkungen unterliegen, dürfen nicht selbst digitalisiert werden. Diese werden an extra dafür gekennzeichneten Tischen genutzt. Auf dem Bestellzettel dieser Archivguteinheiten wird zusätzlich vermerkt, dass ein Fotografierverbot besteht.
Die Anfertigung von Papierkopien ist nicht selbst möglich, diese müssen weiterhin über die ElbeWerkstätten in Auftrag gegeben werden.
Benutzung Digitalisieren im Lesesaal
Im Lesesaal können Benutzerinnen und Benutzer selbst Digitalisate von Archivgut anfertigen.
Digitales Fotografieren im Staatsarchiv
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