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Bestände Best. 332-5 Standesämter

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Seit der Einführung des staatlichen Personenstandswesens in Deutschland (1874 in Preußen, 1876 im sonstigen Deutschen Reich) wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in entsprechenden Personenstandsbüchern registriert: im Geburtenbuch, Heiratsbuch oder Sterbebuch.

Namensverzeichnis

Namensverzeichnisse der Standesämter

Um in der großen Mengen von Personenstandseinträgen einzelne Personenstandsfälle wiederfinden zu können, wurden in den Standesämtern Namensverzeichnisse (in preußischen Gebieten) bzw. Generalregister (in althamburgischen Gebieten) angelegt.

Die Namensverzeichnisse zu den Personenstandsbüchern sind der erste Schritt auf der Suche nach einem Eintrag im standesamtlichen Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch. Jeder Personenstandsfall hat einen eindeutige Nummer - die Registernummer. Mit dieser Registernummer kann der Personenstandsfall in den über 3 Millionen Personenstandseinträgen der hamburgischen Standesämter gefunden werden.
Wenn die Registernummer des Personenstandsfalls noch nicht bekannt ist, muss diese zunächst über die alphabetischen Namensverzeichnisse ermittelt werden.
Die Namensverzeichnisse sind hier digital einsehbar. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Registernummer allein noch keine Personenstandsbücher in den Lesesaal bestellen können. Hierzu benötigen Sie Angaben zur Bestellsignatur des Personenstandsbuchs. Die Personenstandseinträge zu den einzelnen Personen können Sie kostenlos im Lesesaal des Staatsarchiv oder teilweise auf der Seite www.ancestry.de (kostenpflichtig) einsehen.

Einführung

Generalregister

Namensverzeichnisse preußischer Standesämter

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