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Tänzer der Tanzkompanie'here we are' sitzen auf einer Bühne mit transparenten Plastikboxen

Förderrichtlinie für den „Kultur für alle!“- Fonds für inklusive Projekte

Der „Kultur für Alle!“-Fonds der Hildegard und Horst Röder-Stiftung sowie der Stiftung

Kulturglück in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien fördert kulturelle

Projekte für sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit einer Behinderung und

Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die

Förderung findet im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel statt.

Ziel

Der „Kultur für alle!“-Fonds unterstützt kulturelle Projekte aller Kultursparten für Menschen

mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung,

einer demenziellen Erkrankung. 

Ebenso werden Projekte für Seniorinnen und Senioren sowie

Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Quartieren in Hamburg finanziell unterstützt.

Ziel des Fonds ist es, die genannten Zielgruppen mithilfe der geförderten Projekte stärker in

den Kulturbetrieb einzubinden und deren Teilhabe an kulturellen Angeboten erkennbar zu

erhöhen. Ein weiteres Ziel des Fonds ist es, den Zielgruppen die aktive Teilhabe am

kulturellen Leben ermöglichen. Weiterhin soll den in Frage kommenden Gruppen ein Zugang

zur künstlerischen Weiterbildung eröffnet werden, damit sie eine Chance auf Ausübung von

künstlerischen Tätigkeiten bekommen und sich deren Präsenz im Kulturbetrieb erhöht.

Gleichzeitig sollen die Mittel des Fonds auch Projekte unterstützen, die sich an (vor allem

ältere) Hamburgerinnen und Hamburger richten, die aufgrund von Einsamkeit,

Zurückgezogenheit und finanzieller Not bisher keinen Zugang zur Kultur hatten.

Der „Kultur für alle!“-Fonds zielt ebenso darauf ab, durch die Förderung von kulturellen

Projekten die Kultureinrichtungen beim Abbau von Barrieren der oben genannten

Zielgruppen zu unterstützen. 

Zudem geht es um die Sensibilisierung der verantwortlichen Kulturinstitutionen, zukünftig bei Planungen darauf zu achten, dass sich erst gar keine Zugangsbeschränkungen entwickeln können.

Förderkriterien

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die ohne Unterstützung des Fonds nicht

durchgeführt werden könnten oder die sich im vorgesehenen Rahmen nicht selbst tragen.

Diplom- und Abschlussarbeiten sind im Sinne dieser Richtlinie nicht förderungswürdig.

Die drei Hauptziele sind dabei:

  1. Erhöhung des Zugangs zu Beschäftigung und Qualifizierung im kulturellen Sektor,
  2. Aufbau eines Pools von Kulturvermittler*innen mit einer Beeinträchtigung
  3. stärkere Teilhabe am kulturellen Leben für genannten Zielgruppen.

Dabei werden insbesondere solche Projekte gefördert, die

  • einen Abbau von Barrieren beim Zugang zu kulturellen Angeboten und zum kulturellen Leben zum Ziel haben,
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im kulturellen Sektor bieten,
  • Beschäftigungsperspektiven und auf die Zielgruppe ausgerichtete Angebote in Kultureinrichtungen entwickeln.

Exemplarisch werden folgende Projekte gefördert:

a) Entwicklung und Finanzierung kurzer Ausbildungs-Workshops sowie langfristig angebotener Trainings (im Tandem oder allein), um es Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung zu ermöglichen, als Guides in Museen tätig zu werden oder theaterpädagogische Angebote zu erbringen

b) Entwicklung und Finanzierung einer Fortbildung / Qualifizierung für Guides zum Schwerpunkt non-visuelle Kunstvermittlung, um den Besuch kultureller Veranstaltungen oder Museen von jüngeren und älteren Menschen mit einer Sinnes-Beeinträchtigung zu fördern

c) In Kooperation mit Stadtteil- und Quartiersprojekten: Organisation regelmäßiger Besuche von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen für mittellose und beeinträchtigte, mitunter auch einsame Menschen inklusive Übernahme der Kosten von Transport und Eintrittskarten

d) Errichtung einer neuen zentralen Website / App bzw. Ausbau / Optimierung einer bestehenden Website mit täglichen Angeboten im Kulturbereich, auf der sich Menschen mit Behinderung informieren können, um die Übersichtlichkeit zu optimieren und damit einen niedrigschwelligen Zugang zu den Informationen zu ermöglichen

e) Unterstützung im Bereich Audiodeskription, z. B. an den Hamburger Theatern, Museen oder ähnlichen Kultureinrichtungen

f) Förderung von Theateraufführungen mit Gebärdensprache

g) Entwicklung und Finanzierung von Begleitheften für Museumsausstellungen und Theaterstücke in leicht verständlicher Sprache. (Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend) Antragstellung Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Sitz in Hamburg und sowie in Hamburg lebende Personen, die kulturelle Projekte für die genannten Zielgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Es kann sich dabei um natürliche oder juristische Personen handeln. Die Förderung findet im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel statt.

Art der Förderung

Die Förderung wird grundsätzlich 

  • als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt 
  • und zur Finanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. 

Die Förderung erfolgt als Projektförderung und wird vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Umfang und Höhe der Förderung Umfang und Höhe der Förderung richtet sich jeweils nach den zur Realisierung des Projekts anfallenden Kosten bei Zugrundelegung einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation. Es wird ein Eigenanteil von 20 % erwartet.

Antragsverfahren

Förderungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Das Antragsverfahren wird über die Behörde für Kultur und Medien abgewickelt und ist daher an die folgende Adresse zu richten:

Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Inklusive Kulturprojekte 
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg.

Eine nachträgliche Förderung für ein bereits begonnenes oder durchgeführtes Projekt ist ausgeschlossen. 

Der Antrag muss die für die Beurteilung des zu fördernden Projektes notwendigen Angaben enthalten. Dies sind insbesondere:

  • Name und vollständige Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers (Verein, Initiative, Einzelperson)
  • Verantwortliche/r Projektleiterin/Projektleiter (Name, Anschrift, Telefon)
  • Projektbeschreibung und Beschreibung der konkreten Ziele, die mit der Maßnahme erreicht werden sollen
  • Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Projektes
  • Kosten- / Finanzierungsplan, der folgende Angaben erkennen lässt: Gesamtkosten des Projekts, erwartete Einnahmen, beantragte Förderung
  • Erklärung, ob bereits bei anderen Stellen eine Förderung beantragt worden ist bzw. wird und/oder ob bereits Förderzusagen vorliegen
  • Soweit Förderungen für mehrere unterschiedliche Projekte beantragt werden, ist anzugeben, welches Projekt erste Priorität hat.

Die Antragsstellung erfolgt formlos. Nach Bewilligung gibt es eine schriftliche Förderzusage. Die Förderung wird in bewilligter Höhe als einmalige Summe durch die Hildegard und Horst Röder-Stiftung überwiesen. Die Abrechnung der Förderung sowie für der Nachweis über die Verwendung erfolgt über einen Sachbericht. 

Verfahren 

Über die eingereichten Anträge auf Förderung entscheidet eine Jury zweimal im Kalenderjahr im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Anträge können bis zum 01.12. zum folgenden und zum 01.05. für das laufende Jahr eingereicht werden. Die Förderzusage erfolgt schriftlich.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt bei Bedarf mittels einer Abforderung. Einzelheiten regelt der Fördervertrag. 

Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle 

Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Im Sachbericht sind die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis darzustellen. Geprüft wird, ob und inwieweit die vereinbarten Ziele von Maßnahmen, Projekten und Programmen erreicht wurden.


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