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Förderung Bildende Kunst Kunst im öffentlichen Raum

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Kunst im öffentlichen Raum, FHH, Hamburg, Kunstkommission, Kunstförderung

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Seit 1981 existiert in Hamburg das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“.

Eine silberne Skulptur im Alsterpark, die wie ein großer Meteorit aussieht Thomas Stricker: Meteoritenwerkstatt, 2000

Das Förderprogramm richtet sich an professionell arbeitende bildende Künstler*innen, Kollektive sowie kunstvermittelnde Initiativen und Akteur*innen bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Kunst im öffentlichen Raum Hamburgs. Das Hamburger Programm kennzeichnet sich durch seinen experimentellen Anspruch, das Verständnis von öffentlichem Raum und Kunst im öffentlichen Raum kontinuierlich zu hinterfragen und durch entsprechende Projekte zu erweitern. Ausgestattet mit einem konstanten Jahresbudget können grundsätzlich alle Möglichkeiten der bildenden Kunst berücksichtigt werden, die den Hamburger Stadtraum temporär bespielen. Bewerben können sich Personen unabhängig ihres Wohnsitzes. Alle Vorschläge werden gesammelt und dem Fachgremium der Kunstkommission zur Beratung vorgelegt, das einmal jährlich im Frühjahr tagt. Die Mitglieder der Kunstkommission finden Sie ganz unten im Downloadbereich.

Die Projektvorschläge müssen folgende Angaben enthalten: 

  • Eine detaillierte Projekt-Beschreibung, die neben der konkreten inhaltlichen Beschreibung des Projekts Angaben über den geplanten Standort und den Zeitraum der Realisierung und nach Möglichkeit Anschauungsmaterialien enthalten sollten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Vorschläge sich auf spezifische Situationen und Orte im Hamburger öffentlichen Raum beziehen und sich damit auseinandersetzen.
  • Einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten: Im Kostenplan muss die geplante Gesamtsumme des Projektes genannt werden, eventuelle Sponsoren mit der Spendensumme und Eigenmittel mit Beträgen sowie die beantragte Förderung. Neben den Ausgaben für Sachmittel können selbstverständlich auch Ausgaben für künstlerische Honorare gelten gemacht werden.
  • Angaben zum künstlerischen Werdegang und bisherigen Schaffen. Sind mehrere Künstler*innen am Projekt beteiligt, sind diese Angaben für jeden Beteiligten einzeln beizufügen.

Zu beachten:

  • Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden.

Antrag auf Zuwendung / Frist

Die Frist für die Antragstellung auf Zuwendung abgelaufen. Die Anträge mussten bis spätestens 15. März 2025 in der Behörde für Kultur und Medien eingegangen sein. Die Ergebnisse für 2024 werden Anfang / Mitte April 2024 bekannt gegeben.

Online-Antrag

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das ONLINE ANTRAGSVERFAHREN.

Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und planen Sie für die Bearbeitung eine Dauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).

Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie Ihren
•    ausgeglichenen Finanzierungsplan (Einnahmen = Ausgaben) 
•    Ihre Projekt-Beschreibung (Kurzversion und Langversion) und die  
•    Kurzvita der hauptsächlichen Projektbeteiligten  
bereithalten.  

Wandeln Sie Ihre Dokumente möglichst vor Benutzung des Online-Dienstes ins PDF-Format um.
Im Verlauf der Antragstellung können Sie Dokumente im PDF Format hochladen (zum Beispiel das Konzept, den Kosten- und Finanzierungsplan und andere).

Informieren Sie sich als freischaffende*r Künstler*in grundsätzlich über Themen der sozialen Absicherung wie die Anwendung der Honoraruntergrenze, die Altersvorsorge und das Steuerrecht. Nutzen Sie hierfür beispielsweise die Angebote der Hamburg Kreativ Gesellschaft oder des BBK Hamburg.

Bei Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an die unten genannte Kontaktperson wenden.

Archiv Kunst im öffentlichen Raum

Diese Internetseite enthält eine Auswahl bedeutender Einzelwerke, Mahnmale und Projekte. Sie dient der Recherche und ist eine Website aus dem Jahr 2001: Kunst im öffentlichen Raum Hamburg

Projekt Stadtkuratorin

In Zusammenarbeit mit dem Kunsthaus Hamburg wird das Projekt Stadtkuratorin jetzt neu aufgesetzt und auf einen Projektzeitraum von fünf Jahren verlängert. Kuratoren oder Kuratorinnen oder auch künstlerische Gruppen, die für fünf Jahre das Programm Stadtkuratorin mit Leben füllen wollen, konnten sich vom 15. Januar bis 1. März 2024 für das Projekt bewerben. Alle Informationen gibt's hier.



Jubiläum

Kontakt

Julia Jung

Referentin Bildende Kunst

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Adresse speichern

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