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Tragetasche, auf der die Wappen aller neun Partnerstädte Hamburgs gedruckt sind.

Programm INTRO – Hamburg Residencies for Artists at Risk (Information in deutscher Sprache)


PRÄAMBEL

Hamburger Unterstützungsangebote von Stadt und Stiftungen für schutzsuchende Künstler*innen und Kulturschaffende
Der Krieg in der Ukraine macht erneut deutlich, wie wichtig Kunst und Kultur für Frieden und Freiheit sind. Der künstlerische Dialog und die Unterstützung künstlerischer Arbeit sind gerade in Krisenzeiten essentiell. Zugleich wird deutlich, dass aktuell und künftig in der Hansestadt schutzsuchende Künstler:innen und Kulturschaffende passgenaue Angebote brauchen. Die Freie und Hansestadt Hamburg und ein Bündnis aus kulturfördernden Stiftungen haben daher zwei ergänzende Angebote geschaffen

Mit dem Programm INTRO bietet die Behörde für Kultur und Medien schutzsuchenden Künstler*innen und Kulturschaffenden ab dem 1. April 2022 die Möglichkeit, eine bis zu 6monatige betreute Arbeitsresidenz in einer Hamburger Kultureinrichtung zu verbringen und damit einen begleiteten Einstieg in die Hamburger Kulturlandschaft zu erhalten (Details dazu siehe Ausschreibung hierunter).

Der zivilgesellschaftlich initiierte Hilfsfonds ART CONNECTS unter dem Dach der Hamburgischen Kulturstiftung bietet Förderungen für künstlerische Projektvorhaben von Schutzsuchenden aus dem Kulturbereich in Zusammenarbeit mit Hamburger Kultureinrichtungen und Künstler*innen ART CONNECTS | Hamburgische Kulturstiftung (kulturstiftung-hh.de). Eine komplementäre Finanzierung durch beide Programme ist möglich.

AUSSCHREIBUNG: Programm INTRO – Hamburg Residencies for Artists at Risk 

Unabhängige Kunst und Kultur sind unverzichtbar für lebendige Demokratien. Sie sind ein wichtiger Bestandteil von Frieden und Freiheit. Die Behörde für Kultur und Medien unterstützt deshalb aktuell in der Hansestadt schutzsuchende Künstler*innen, weiterhin künstlerisch produktiv zu sein und sich neue Perspektiven zu erschließen. Die Behörde für Kultur und Medien fördert daher ab dem 1. April 2022 mit dem Programm „INTRO“ die Kooperation von Hamburger Kultureinrichtungen und schutzsuchenden Künstler*innen. Anträge können eingereicht werden bis 28. Oktober 2022.

Die Ausschreibung richtet sich an Hamburger Kultureinrichtungen, Stadtteilkultureinrichtungen, Vereine und Kollektive, die in Kultur und Medien tätig sind („Kultureinrichtungen“). Diesen soll die künstlerische Zusammenarbeit mit Künstler*innen sowie Personen, die in Kultur und Medien tätig waren und die ihr bisheriges Aufenthaltsland auf Grund von Krieg und Verfolgung verlassen mussten, ermöglicht werden („Teilnehmende“).

Ziel / Zweck der Förderung

  • Bereitstellung von Arbeits/Proberäumen, Ausstattung für künstlerische Arbeit;
  • Anstreben von Entwicklung und ggf. Durchführung eines gemeinsamen Projekts zwischen Kultureinrichtung und Teilnehmenden (z.B. Einbindung in Theaterproduktionen, Entwicklung einer Veranstaltungsreihe o. ä.);
  • Anbindung an Einrichtung sowie Vernetzung mit künstlerischen Produktionsfeldern in Kultureinrichtungen;
  • Erprobung und Ausbau internationaler und interkultureller Perspektiven;
  • Unterstützung der Vernetzung der Teilnehmenden durch ein Begleitprogramm.

Voraussetzungen / Bedingungen für  Kultureinrichtungen und Teilnehmende

  • Eignung der antragstellenden Kultureinrichtung für die geplante Zusammenarbeit, zum Beispiel durch bereits bestehende Erfahrungen mit internationalen Residenzen oder der Zielgruppe schutzsuchender Künstler:innen. Insbesondere müssen Ansprechpartner:innen für künstlerische Projekte zur Verfügung stehen und nutzbare Räumlichkeiten vorhanden sein.
  • Kultureinrichtungen können sich auch um die Zusammenarbeit mit mehreren Teilnehmenden bewerben (grundsätzlich bis zu zwei; Ensembles nach Einzelfallprüfung zulässig).
  • Darlegung von Beteiligungsmöglichkeiten der Teilnehmenden in der Kultureinrichtung und möglicher künstlerischer Projekte während ihrer Residenz;
  • Prüfung der Eignung der Teilnehmenden unter Berücksichtigung ihrer/seiner individuellen Gefährdungslage sowie professioneller Vorkenntnisse durch die Kultureinrichtung (Nachweise z.B. durch Lebenslauf, Arbeitsproben, Zeugnisse).
  • Aktuell an Universitäten im Bundesgebiet Studierende sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der/die Teilnehmende bereits anderweitige Mittel der Behörde für Kultur und Medien für denselben Förderzweck bezieht. Wenn der/die Teilnehmende für dasselbe Vorhaben Mittel aus anderer Quelle erhält, sind vorrangig diese anderen Mittel zu verwenden und nur Ausgaben zuwendungsfähig, die nicht bereits durch diese Mittel abgedeckt sind.

Teilnehmende können Künstler*innen aller Sparten sowie Personen sein, die in ihren Herkunftsländern in Kultur und Medien tätig waren und die ihre Herkunftsländer verlassen haben, weil sie: 

  • ihre professionelle Tätigkeit wegen der Bedingungen in ihrem Herkunftsland nicht fortsetzen konnten (z.B. aufgrund Krieg und Verfolgung, allgemeiner Repression, Klima der Einschüchterung);
  • begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe haben.

Art und Umfang / Höhe der Zuwendungen

Den antragstellenden Kultureinrichtungen können 1.100 Euro monatlich für max. 6 Monate zugewendet werden, um die Zusammenarbeit mit Teilnehmenden zu ermöglichen. Die Zuwendung setzt sich zusammen aus je 800 Euro monatlich für projektbezogene Sachkosten, Übersetzungskosten und Honorarkosten sowie 300 Euro monatlich für die personelle Betreuung durch die Antragstellenden.

Die geförderten Kultureinrichtungen erhalten einen entsprechenden Zuwendungsbescheid der Behörde für Kultur und Medien auf Grundlage § 46 Landeshaushaltsordnung. 

Antragstellung

​​​​​​​Bitte richten Sie den Antrag per Post an: 
Behörde für Kultur und Medien 
Freie und Hansestadt Hamburg
- Stichwort: K232 Interkulturelle Projekte - 
Hohe Bleichen 22 
20354 Hamburg

Die Antragstellung ist bis zum 28. Oktober 2022 möglich. 

Nach Abschluss des Antragsverfahrens erhalten Antragstellende eine schriftliche Mitteilung über die Förderentscheidung. 

Im Rahmen des Programms INTRO begleitet die Behörde für Kultur und Medien Künstler:innen und Einrichtungen in ihrer Zusammenarbeit, zudem sollen Vernetzungstreffen und kollegiale Beratung angeboten werden.  

Ausschluss

Mitarbeiter*innen der Behörde für Kultur und Medien sowie deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Kontakt

Für Rückfragen zum Programm INTRO und Unterstützung beim Matching: Anja E. Redecker, Tel.: 040/428 24 227, E-Mail: anja.redecker@bkm.hamburg.de

 

Weiterführende allgemeine Informationen und bundesweite ähnliche Initiativen: 

Das Goethe Institut hat eine bundesweite Homepage eingerichtet, auf der sich Kultureinrichtungen mit Angeboten für Residenzen etc. eintragen können, so dass ein Matching erleichtert werden soll: www.goethe.de/de/kul/ges/ser/zte/for.html

Europaweite Plattform von Artists at Risk, die ebenfalls eine Matching Plattform aufgebaut haben: https://artistsatrisk.org/?lang=en

Informationen für Kunst-, Medien- und Kulturschaffende aus dem Ausland zu den beruflichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit in Deutschland sind auf dem Webportal touring artists der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und des Internationalen Theaterinstituts Deutschland (ITI) zu finden: www.touring-artists.info/home

Informationen für Schutzsuchende und Angebote der Stadt Hamburg sowie Kontakte zu Beratungsstellen:
FAQ der Senatskanzlei Hamburg: www.hamburg.de/informationen-fuer-gefluechtete/

Unterstützung zur Klärung des Aufenthaltsstatus u.a. bei folgenden Adressen:  

BMI – FAQ: www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

BAMF – FAQ: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html

Pro Asyl: www.proasyl.de/hintergrund/aktuelle-informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine

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