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Kulturgüter Kulturgutschutz

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Informationen für Eigentümer von Kulturgut

Kulturgutschutz ist der Schutz (beweglicher) Kulturgüter vor Gefährdung der Substanz, Zerstörung der kulturellen Bindungen und Verlust des Eigentums. Welche Objekte als Kulturgut anzusehen sind, ist von der jeweils einschlägigen Rechtsnorm abhängig. In der Freien und Hansestadt Hamburg liegt die Zuständigkeit für den Schutz von beweglichem Kulturgut beim Staatsarchiv, für den Schutz von unbeweglichem Kulturgut beim Denkmalschutzamt.

Die Informationen auf dieser Seite könnten für Sie von Interesse sein, wenn Sie Eigentümer oder Besitzer von Kulturgut sind, dieses ausführen wollen oder damit handeln oder wenn Sie eine Ausstellung mit Kulturgut planen.

Bitte beachten Sie: Am 6. August 2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kulturgut in Kraft getreten. Informationen der Staatsministerin für Kultur und Medien zu den neuen Regelungen finden Sie hier: http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/neuekulturgutschutzgesetz_node.html

Kapitelübersicht

Besitz und Eigentum an Kulturgut 

Mit dem Eigentum oder Besitz an Kulturgut gehen ggf. Rechte und Pflichten einher. Als Eigentümer und Besitzer von nationalem Kulturgut beachten Sie bitte die Hinweise unter Nationales Kulturgut.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Aufzeichnungspflichten

steuerliche Begünstigungen 

Kapitelübersicht

Ausfuhr von Kulturgut 

Zum Schutz der kulturellen Bindung von Kulturgut ist dessen vorübergehende oder endgültige Ausfuhr ggf. verboten oder steht unter Genehmigungsvorbehalt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung einer Ausfuhr.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Ausfuhr von Kulturgut in einen Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (Drittstaat) 

Kapitelübersicht

Umzug von Kulturgut 

Zum Schutz der kulturellen Bindung von Kulturgut ist dessen vorübergehende oder endgültige Verbringung ggf. verboten oder steht unter Genehmigungsvorbehalt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung eines Umzugs.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Verbringung von Kulturgut aus Hamburg

Verbringung von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Verbringung von Kulturgut in einen Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (Drittstaat) 

Kapitelübersicht

Handel mit Kulturgut 

Wenn Sie Kulturgut anbieten, verkaufen, vermitteln, vertreiben, absetzen oder wirtschaftlich verwerten, unterliegen Sie ggf. besonderen Pflichten.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Sorgfaltspflichten, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten 

Kapitelübersicht

Ausstellung/Präsentation von Kulturgut 

Wenn Sie Kulturgut für eine Ausstellung oder für eine andere Form der öffentlichen Präsentation ins Ausland verbringen möchten, berücksichtigen Sie bitte bestehende Ausfuhrverbote und Genehmigungsvorbehalte.
Wenn Sie Kulturgut aus dem Ausland für eine Ausstellung nach Deutschland verbringen möchten, kann dem Leihgeber eine Rechtsverbindliche Rückgabezusage erteilt werden, die bewirkt, dass dem Rückgabeanspruch des Leihgebers keine Rechte entgegengehalten werden können, die Dritte an dem Kulturgut geltend machen.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Ausfuhr von Kulturgut in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Ausfuhr von Kulturgut in einen Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (Drittstaat)
Erteilung einer Rechtsverbindlichen Rückgabezusage für ausländisches Kulturgut 

Kapitelübersicht

Forschung an Kulturgut 

Wenn Sie Kulturgut aus dem Ausland für Forschungszwecke nach Deutschland verbringen möchten, kann dem Leihgeber eine Rechtsverbindliche Rückgabezusage erteilt werden, die bewirkt, dass dem Rückgabeanspruch des Leihgebers keine Rechte entgegengehalten werden können, die Dritte an dem Kulturgut geltend machen.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Erteilung einer Rechtsverbindlichen Rückgabezusage für ausländisches Kulturgut 

Kapitelübersicht

Nationales Kulturgut 

Nationales Kulturgut ist Kulturgut, das

  • in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist,
  • sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet,
  • sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, oder
  • Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder ist.

Verwaltungsverfahren/Hinweise

Eintragung von Kulturgut in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Feststellung, dass die Voraussetzungen der Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nicht vorliegen

Löschung von Eintragungen im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Endgültige Ausfuhr von nationalem Kulturgut

Vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut

Steuerliche Begünstigungen

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