Die Musikstadt Hamburg zeichnet sich durch ein vielseitiges und aktives musikalisches Leben aus. Dazu gehören die freie Musikszene mit ihren innovativen Projekten, eine reiche Ensemble-Landschaft, musikbezogene Vereine und Institutionen, eine vielseitige Club-Landschaft, verschiedenartige Festivals sowie eine kreative Musikwirtschaft. Seit Eröffnung der Elbphilharmonie im Jahr 2017 zählt diese zu den führenden Konzerthäusern der Welt und nimmt eine bedeutende Rolle im Musikleben der Stadt ein.
Das Referat Musik, Elbphilharmonie im Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien ist fördernd, unterstützend und vernetzend tätig, um dieses vielfältige Musikleben genreübergreifend zu stärken und auszubauen. Neben den institutionellen Förderungen können sich Vertreterinnen und Vertreter der freien Musikszene und der Musikwirtschaft um Projektförderungen bewerben.
Projektförderungen
Die Behörde für Kultur und Medien fördert genreübergreifend mit dem Musikstadtfonds die musikalischen Akteure der Freien Musikszene Hamburgs bei der Durchführung von künstlerisch hochwertigen, programmatisch innovativen Konzepten und Veranstaltungen.
Darüber hinaus fördert die Behörde im Bereich Musikwirtschaft durch folgende Maßnahmen:
Mit der Hamburger Labelförderung werden Hamburger Labels bei ihren Musikproduktionen unterstützt. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.
Der Live Concert Account stärkt die Livemusik in Hamburg: Musikclubs können auf Grundlage der im Vorjahr an die GEMA entrichteten Vergütungen eine Förderung beantragen. So werden die Clubs darin unterstützt, möglichst viel Livemusik zu spielen.
Gemeinsam mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft unterstützt die Kulturbehörde Startups im Musikbereich durch das Förderprogramm Music WorX. Der Inkubator bietet Starthilfe sowie nachhaltige Vernetzung, der anschließende Wettbewerb prämiert jährlich die innovativsten Geschäftsideen.
Die Ansprechpartnerinnen und -partner beraten Sie gern zu Fördermöglichkeiten. Termine bitte nach Vereinbarung.
Außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte im Ausland gefördert werden.